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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versicherung

Rentenversicherung (1889)



Versicherte In der Rentenversicherung sind Personen, die in einem unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder sich in der Berufsausbildung befinden - mit Ausnahme der Beamten - versicherungspflichtig. Durch die Rentenversicherung erfährt man einen lebenslangen Schutz gegenüber den Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes.


Pflichtversichert sind:
Generell alle Arbeitnehmer,

Auszubildende,

Bestimmte Gruppen selbstständiger Personen wie zum Beispiel Handwerksmeister, Lehrer und Erzieher, Künstler, Publizisten,

Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende,

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,

Bezieher bestimmter so genannter Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld,

Behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind, und

Mütter oder Väter während der Zeit der Kindererziehung (für Geburten ab dem 1.1.1992 bis zu drei Jahren, für Geburten bis zum 31.12.1991 bis zu einem Jahr).

Beamte und geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Verdienst bis 400 Euro sind versicherungsfrei.



Leistungen
Die Zahlung von Altersrenten gehört seit dem Bestehen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihren zentralen Aufgaben, jedoch schützt sie auch weitestgehend vor den Folgen der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Todes des Ehepartners. Die zweite große Aufgabe der Rentenversicherung ist die Rehabilitation. Hier wird dafür gesorgt, die Erwerbsfähigkeit kranker und behinderter Menschen positiv zu beeinflussen und eventuell wieder herzustellen.

Die Rente kann also auch als Lohnersatz verstanden werden, sie bietet so den versicherten Menschen eine ausreichende Lebensgrundlage. In der Regel werden Renten geleistet als

Renten wegen Alters (Regelaltersrente),

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,

Renten wegen Todes (Witwen-/Waisenrenten)

Finanzierung
Die gesetzliche Rente folgt dem Prinzip \"Einer für alle - alle für einen\". Sie wird durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber, durch den Bundeszuschuss und durch diverse Einnahmen der Versicherungsträger getragen.

"In der Rentenversicherung gilt der Generationenvertrag. Das heißt, dass von den laufenden Beitragseinnahmen auch immer die laufenden Renten im Umlageverfahren gezahlt werden. Beim Umlageverfahren werden die Beiträge der Rentenversicherten direkt an die Rentner ausbezahlt." (Goldbach, Ruth; 2005)

Die gesetzliche Rentenversicherung wird hauptsächlich durch Beiträge der Beitragszahler finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz je zur Hälfte. Die Beitragshöhe des Versicherten orientiert sich bis zu einer bestimmten Höhe am beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze.

Seit dem 1. Januar 2003 liegt der Beitragssatz bei 19,5 Prozent des Bruttogehalts.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2006 in den alten Bundesländern bei 5.250 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern bei 4.400 Euro. Über die jährliche Rentenanpassung nehmen die Renten an der wirtschaftlichen Entwicklung der Löhne und Gehälter teil.

 
 

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