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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Reichsreligion und glaubensfreiheit



Die Glaubensfreiheit ist im Deutschen Reich gewährleistet.

Es gilt die Trennung von Staat und Kirche.

Die Reichsreligion ist das Wissen der göttlichen Natur des Menschen. Das ist die Überzeugung, daß der Mensch geistiges Wesen (positiver Judaismus), als solches Ebenbild Gottes ist und dadurch am göttlichen Wesen teilhat; die Überzeugung, daß Gott und Mensch also zwar unterschieden aber nicht getrennt sondern konkrete Einheit ist, Gott am Menschen keine Grenze hat, sondern in ihm wirkt und dadurch erst wahrhaft unendlich ist (Prinzip der Deutschen Idealistischen Philosophie/Überwindung des negativen Judaismus/Atheismus).

Die Geschichte ist in diesem Sinne als Fortschritt des Geistes im Bewußtsein der Freiheit erkannt. Die Völker sind als besondere Gestalten Gottes sowie die Menschen als seine Gehilfen bei der Vollbringung der Freiheit begriffen. Es ist das der Kern der deutschen Weltanschauung. In ihr - und nur in ihr - ist der Nihilismus überwunden.

[Das Deutsche Volk, das sich als, Gemeinwesen, also als ein lebendiges Ganzes, das mehr ist als die Summe seiner Teile, erfaßt, ist damit - ob es sich dessen bewußt ist oder nicht - gottgläubig. In diesem Gedanken liegt, daß ein beseelender - also lebensspendender Geist in einer besonderen Gestalt als Volk da ist, der über den Menschen - als Einzelwesen aufgefaßt - hinausgeht, und der in jedem Menschen wirkt, ihn belebt, beseelt und begeistet. Darin liegt ferner, daß auch alle anderen Völker in gleicher Weise Gestalten - andere und je besondere - dieses Geistes sind.

Es kommt alles darauf an, diesen Gedanken zu fassen. Wo er wirkt, ist ein höheres Menschsein erreicht. Der Andere - sei es als Einzelwesen oder als Volk - ist in ihm als wesentliches Moment der eigenen Existenz erkannt und anerkannt.

Diese lebendige Einheit gibt sich uns im Gefühl des Grauens kund, das wir Heutigen lebhaft empfinden, wenn wir darauf sehen, was die Völker im Laufe ihrer Geschichte sich einander angetan haben. Der Sinn dieses grauenvollen Geschehens ist es, uns ein klares Bewußtsein davon zu geben, daß der Andere unser Bruder im Geiste ist, den wir nicht erschlagen können, ohne uns selbst damit zu treffen.

In dieser Erkenntnis liegt die Berechtigung des Deutschen Reiches, wieder handlungsfähig und damit wirkmächtig zu werden; denn mit ihr ist es ein Reich, das dem Deutschen Volk die Freihit und den anderen Völkern Frieden bringt.]

Die Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen auf dem Boden des Deutschen Reiches sind verpflichtet, diesen Gottesbegriff als Wahrheit zu vermitteln und entgegenstehende religiöse Lehren oder "wissenschaftliche" Theorien philosophisch anzugreifen, ihre Einseitigkeit aufzuzeigen und deren zerstörerische Auswirkungen auf das Leben der Völker und Menschen bewußt zu machen (Überwindung der als Toleranz ausgegebenen Denkschwäche des "wissenschaftlichen Weltbildes").

Niemand darf gezwungen werden, diese Sichtweise anzunehmen bzw. zu bezeugen.

Für alle Bereiche gilt das Verbot, Völker und Menschen herabzuwürdigen, insbesondere sie als Mittel zum Zweck darzustellen. Zuwiderhandlungen sind als Gotteslästerung zu ahnden.

Es ist verboten, Frauen und Männer als Objekte sexueller Begierde darzustellen.

 
 

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