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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Verhandlungen

Preis

Umstellung

Regelungen der umstellung





Die Gesetzesumstellung erfolgt nach einem genau ausgearbeiteten Plan der

Bundesregierung. Für den Konsumenten wesentlich ist das Umstellungsgesetz

zur Preisauszeichnung und Preisüberwachung.

Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf folgende

Regelungen geeinigt:

Ä Die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung wird bereits drei

Monate vor

der Ausgabe der EURO-Banknoten und -Münzen, also voraussichtlich ab

Oktober 2001, beginnen und mindestens so lange dauern, wie sich Schilling

und EURO gleichzeitig im Umlauf befinden. Der doppelte Währungsumlauf

endet spätestens am 30. Juni 2002. Die "EURO-Preiskommission\" wird

aufgrund der vorliegenden Informationen entscheiden., ob es notwendig ist,

über diesen Zeitraum hinaus die doppelte Preisauszeichnung zu verlängern.

Ä Bei allen Anboten, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Quittungen sind

die

Preise in der Phase der doppelten Preisauszeichnung in Schilling und EURO

anzugeben. Dieser Grundsatz gilt für alle Einzelposten und die Endsumme.

Davon ausgenommen sind allerdings Quittungen auf üblichen Kassabons, bei

denen nur die Endsumme in beiden Währungen anzugeben ist. Grundsätzlich

besteht die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung für alle

wirtschaftlichen Tätigen gegenüber den Verbrauchern. Ausnahmen gibt es z.

B. für Kleinbetriebe.

Ä Die Art der doppelten Preisauszeichnung hängt zwar von der Art und der

Größe

des Unternehmens ab, sie darf jedoch nicht schlechter sein, als die vor

der Umstellung auf den EURO übliche Preisauszeichnung.

Ä Festgelegt ist weiters, dass bei der Umstellung von Urkunden und

Verträgen von

Schilling auf EURO, also etwa bei der Umstellung von Sparbüchern, sowie

beim Umtausch von Schilling in EURO den Konsumenten im Umstellungszeitraum

keine direkten Kosten entstehen dürfen.

Überwacht wird die Einhaltung dieser Vorschriften von der sogenannten

"EURO-Kommission\" im Wirtschaftsministerium. In den Bundesländern wird es

zusätzlich Beschwerdestellen bei den jeweiligen Preisbehörden der

Landesregierung geben. Auch Konsumentenschutzorganisationen werden über

die Einhaltung dieser Vorschriften sehr genau wachen.

Werden "Umrechnungsmogler\" erwischt, kann es zu Strafen kommen, die von

Abmahnung bis Geldstrafe reichen.

 
 



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