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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Finanz

Parteien



3.1 Die Entwicklung der Europaparteien



Am 20. September 1976 hat der Ministerrat der EG erstmals rechtskräftig beschlossen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allgemeinen und direkten Wahlen zu wählen. Das hat die politischen Parteien der EG, die sich ja bereits auf eine langjährige Zusammenarbeit in den Fraktionen des EP stützen konnten, angeregt, stärker als bisher auf überregionaler Ebene zu kooperieren. Schon 1974 hatten sich die sozialistischen und sozialdemoktatischen Parteien zu einer Europapartei zusammengeschlossen. Es folgten 1976 die europäischen Liberalen und die christlich - demoktratischen Parteien der EG. Bei diesen drei Parteizusammenschlüssen auf EG- Ebene blieb es bis zum Jahr 1993, in welchem sich die grünen Parteien zu einer Europapartei zusammenschlossen. Die übrigen politischen Strömungen in der EG beschränkten sich auf die Zusammenarbeit in den Fraktionen im Europäischen Parlament.

Die großen, im Bundestag vertretenen Parteien, sind die CDU / CSU, die SPD und die FDP. Diese haben sich bei der Bildung der ersten drei Europaparteien stark engagiert und bei ihrer Gründung eine entscheidene Rolle gespielt.

Aufgaben der Parteien siind Politische Beteiligung vollzieht sich in erster Linie über die Mitarbeit in Parteien.



3.2 Grundsätze des Parteiensystems



Für das Parteiensystem wird von dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz eine Reihe von Grundsätzen festgelegt:

Mehrparteienprinzip: Artikel 21 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes schließt das Einparteinsystem aus.
Parteienfreiheit: Jeder Bürger kann eine Partei gründen.
Chancengleichheit: Jede Partei ist dazu berechtigt, an Wahlen teilzunehmen ebenso wie Wahlwerbung zu betreiben. Dafür muss die jeweilige Partei die Möglichkeit haben, im öffentlichen Fernsehen eine Sendezeit zu erhalten, auf Sichtwänden zu plakatieren und öffentliche Räume für Wahlveranstaltungen zu nutzen.
Innerparteiliche Demokratie: Alle Entscheidungen müssen von den Parteimitgliedern, oder auch von den Parteimitgliedern gewählten Delegierten, getroffen werden. Parteiämter müssen immer für zwei Jahre in geheimer Wahl besetzt werden und alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Die Innerparteiliche Demokratie ist nur für Parteien vorgeschrieben und nicht für andere Vereinigungen.
Finanzielle Rechenschaftslegung: Parteien müssen, im Gegensatz zu allen anderen Vereinigungen, über ihre Einnahmen und Ausgaben öffentlich Rechenschaft ablegen.




3.3 Die Aufgaben der Parteien


Die verschiedenen politischen Interessen der Gesellschaft zu vertreten.
Als Regierungspartei müssen sie die politische Führung unterstützen.
Sie müssen den Bürgern Gelegenheit dazu geben, sich aktiv politisch zu betätigen, um politische Verantwortung übernehmen zu können.
Sie sind dafür verantwortlich, in der Öffentlichkeit für ihre Vorstellungen zu werben .
Als Oppositionsparteien haben sie die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren. Des weiteren müssen sie politische Alternativen entwickeln.
Sie müssen die Kandidaten für die Volksvertretungen in Bund, Ländern und Gemeinden und das Führungspersonal für politische Ämter wählen.


3.4 Parteiverbot


Verfassungswidrig sind die Parteien, welche nach ihren Zielen darauf ausgehen, die demokratische Grundordnung zu beeinflussen oder zu beseitigen, oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden, obwohl verfassungswidrige Vereinigungen durch die Innenminister des Bundes und der Länder verboten werden können. Seitdem das Gesetz zur Reglung des öffentlichen Vereinsrecht 1964 inkraft trat, haben Bund und Länder 82 Verbote solcher Vereinigungen ausgesprochen. Allerdings sind nur 1952 die Sozialistsche Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten worden.



3.5 Parteien im Meinungsstreit



Es ist allgemein kein Geheimnis, dass Parteien und Politiker in Deutschland stark kritisiert werden. Meistens ist diese Kritik gerechtfertigt. Was die Urteile über Politiker angeht, teilen sich die Meinungen. Einerseits wird gegen sie gesprochen, nämlich das Affären und Skandale kennzeichnend für die Qualität der politischen Klasse sind. Politiker verdienten keinerlei Glaubwürdigkeit. Sie würden nur an Macht, Geld und Versorgungsansprüche denken. Wenn Politiker ins Gerede kämen, versuchten sie sich herauszureden und gäben nur selten die Wahrheit wieder. Andererseits auch für sie, da sie einen Anspruch auf faire Beurteilungen ihrer Leistung hätten. Eine pauschale Abwertung sei ungerechtfertigt. An die Politiker seien höhere moralische Ansprüche, als an das gewöhnliche Volk, zu stellen. Die Medien würden vermeintliche Verfehlungen direkt als Sensation vermarkten.




3.6 Parteienfinanzierung



Damit Parteien überhaupt existieren können, brauchen sie finanzielle Unterstützung, um die Mitarbeiter zu bezahlen, Veranstaltungen durchzuführen, Informations- und Werbematerial herzustellen und Wahlkämpfe zu bestreiten. Hauptsächlich sind die unterschiedlichen Parteien auf Steuermittel angewiesen. Die ideale Form der Parteifinanzierung wäre jedoch die Finanzierung durch Beiträge ihrer Mitglieder. Diese Mittel haben allerdings fast nie ausgereicht. Zum einen, weil die Mitgliederanzahl der meisten Parteien jahrzehntelang zu gering war, und zum anderen weil die früher zum Teil hohe Beitragsmoral nachgelassen hat.

Anfangs waren die Parteien immer auf Spenden angewiesen, aber es stellte sich heraus, dass die Parteien mehr Ausgaben hatten, als sie an Spenden einnehmen konnten. Daher sollten die Spenden möglichst gering bleiben, um eine mögliche Einflussnahme von Interessengruppen auf die Parteien zu verhindern.




3. Interessenverbände



Obwohl nur ziemlich wenig Bürger Mitglied einer Partei sind, gehören sehr viele Vereinen oder auch Verbänden an. Politische Interessen verfolgen über 5000 Verbände. Vereinigungen gibt es in fast allen Bereichen der Gesellschaft. Anhand ihrer Tätigkeitsfelder kann man sie in fünf Gruppen einteilen:

§ Vereinigungen im Bereich Freizeit und Erholung

§ Vereinigungen mit ideellen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen

§ Vereinigungen im Wirtschaftsleben und in der Arbeitswelt

§ Vereinigungen mit sozialen Zielen

§ Vereinigungen in den Bereichen Kultur und Wissenschaft

 
 

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