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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Marktforschung

Marktformen - beispiele



Beispiele Polypol Angebots- oligopol Nachfrage-

oligopol Angebots-

monopol Nachfrage-

monopol
Der Benzinmarkt Deutschlands
Der Aktienhandel an der Berliner Wertpapierbörse
Die Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG
Vielen Winzern eines Weinbaugebietes stehen wenige Kellereien gegenüber
U-Boote und Kriegsschiffe werden in Deutschland nur von der Bundesmarine gekauft
Die patentierte Erfindung eines Unternehmers
Der Wochenmarkt in Ihrer Heimatstadt

Der Kaffeemarkt in Deutschland
Nur die Deutsche Bahn AG kauft Lokomotiven
Brotkäufer können unter vielen Bäckereien wählen
Der Automarkt in Deutschland

Der Markt- bzw. Preismechanismus

In einer Periode zur nächsten

Wenn
steigende Preise
in einer Periode Erhöhte Güterproduktion
in der nächsten Periode, da mehr Produzenten
Sinkende Nachfrage Sinkende Preise Sinkende Güterproduktion






Gleiches Angebot
Steigende Nachfrage

Steigende Preise
Sinkende Nachfrage

Sinkende Preise




In einer Periode
Gleichbleibende Nachfrage
(Milch - Sättigungsprinzip) Steigendes Angebot

Sinkende Preise

Sinkendes Angebot

Steigende Preise



Marktgesetze:
. Je höher der Preis, desto größer, je niedriger der Preis, desto geringer die angebotene Warenmenge.
. Je höher der Preis, desto größer, je niedriger der Preis, desto geringer ist die nachgefragte Warenmenge.




VW-Urteil: Nur 90 statt 102 Millionen Euro Strafe


Der Europäische Gerichtshof hat ein gegen den Autohersteller Volkswagen von der EU-Kommission vor zwei Jahren verhängtes Bußgeld verringert. Das Gericht bestätigte, dass der Autokonzern den grenzüberschreitenden Verkauf von Fahrzeugen behindert habe.

Allerdings sahen die Richter die damals verhängte Rekordstrafe von 102 Millionen Euro als zu hoch an und senkten sie auf 90 Millionen.
Das Fehlverhalten von VW sei auf drei Jahre beschränkt, begründete der EuGH sein Urteil. "Das Gericht hat festgestellt, dass die gegen Volkswagen vorgebrachten Darstellungen zutreffen", erklärte der EuGH. Trotzdem habe das Gericht das Bußgeld verringert, insbesondere weil die Verstöße auf die Jahre 1993 bis 1996 beschränkt seien. Das noch nicht bezahlte Bußgeld ist - inklusive Zinsen - über eine Bankgarantie abgesichert.
Nach Erkenntnissen der EU-Kommission hatte der Wolfsburger Konzern Anfang der 90er Jahre VW- und Audi-Händler in Italien davon abgehalten, Neuwagen an Kunden aus Deutschland und Italien zu verkaufen. Autokäufer hatten damals Preisunterschiede zwischen den Ländern ausnutzen wollen. Zu der Zeit waren Autos wegen des Lira-Verfalls in Italien um bis zu 30 Prozent billiger als in Österreich und Deutschland.
Nach EU-Recht dürfen Autohersteller ein selektives Händlernetz betreiben, sie dürfen die Händler aber nicht daran hindern, Autos an Käufer aus anderen Ländern der Gemeinschaft zu verkaufen.
Ein VW-Sprecher sagte, der Konzern prüfe, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden. Die Frist dafür betrage zwei Monate. Die Revision beschränkt sich aber auf die Überprüfung von Rechtsfragen, der Sachverhalt gilt als festgestellt.
Die EU-Kommission will zwei ähnliche Verfahren gegen DaimlerChrysler und Opel noch in diesem Jahr abschließen. Das kündigte der Sprecher von EU-Kommissar Mario Monti an. Beobachter erwarten ein hohes Bußgeld. Bei DaimlerChrysler hat die Kommission nach früheren Angaben den Verdacht der Marktabschottung in Deutschland, Belgien, Spanien und den Niederlanden.
Gegen Renault und Peugeot werde ermittelt, es gebe aber bisher keine förmlichen Verfahren, sagte der Sprecher. Offen blieb, ob solche Verfahren in Zukunft eröffnet werden sollen.
Kommissar Monti äußerte sich über die Luxemburger Gerichtsentscheidung zufrieden. "Dieser Beschluss ist eine gute Nachricht für die europäischen Verbraucher." Es müsse möglich sein, Produkte in anderen Mitgliedsländern der EU billiger zu kaufen als zu Hause." Er kündigte einen harten Kurs bei Verstößen im europäischen Autovertrieb an. Das Verhalten der Autohersteller werde auch die Überprüfung der 2002 auslaufenden Gruppen-Freistellungsverordnung der Kommission für den Autovertrieb beeinflussen. Die 1995 erlassene Ausnahme von dem allgemeinen Kartellverbot in der EU erlaubt es den Automobilherstellern, ein ausgesuchtes Vertriebssystem zu führen.

 
 

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