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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versicherung

Lebensversicherung





In diesem Fall wird die Versicherungsleistung zu dem vereinbarten festen Zeitpunkt in voller Höhe ausgezahlt. Wenn die versicherte Person vor Ablauf der Versicherung stirbt, endet die Verpflichtung der Beitragszahlung. Diese Versicherung kann z. B. für den Zweck abgeschlossen werden, Mittel für die Ausbildung der Kinder bereitzustellen.



Lebensversicherung



Eine Personenversicherung zur Deckung eines durch den Versicherungsfall entstehenden Geldbedarfs, z. B.: Versorgung der Hinterbliebenen nach dem Tod des Familienernährers, Bereitstellung von Mitteln für die Ausbildung der Kinder. Es gibt bei Lebensversicherung entweder: Todesfallversicherung (Tod der versicherten Person) oder Erlebensfallversicherung (erreichen eines im Voraus bestimmten Zeitpunktes). Grundlage für die Tarife in der Lebensversicherung sind versicherungsmathematische Berechnungen, die von einem Versicherungsmathematiker erstellt werden. Sie gründet sich im Wesentlichen auf die Wahrscheinlichkeitsrechnung, bei der die Kalkulation von Versicherungsbeiträgen aufgrund von Sterbetafeln erfolgt. Bei der Lebensversicherung werden für die gesamte Versicherungsdauer gleich bleibende Beiträge erhoben. Damit der Versicherungsanspruch erfüllt werden kann, werden die angesammelten Beiträge (Sparprämien) in dem so genannten Deckungskapital zurückgestellt und verzinst. Wenn dem Versicherungsnehmer im Laufe der Vertragsdauer die Zahlung der Prämien nicht mehr möglich ist, hat er das Recht, seine Versicherung vorzeitig zu kündigen und als Abfindung eine Rückvergütung zu verlangen (Rückkaufswert). Dieser Wert entspricht dem Deckungskapital abzüglich eines Abzugs. Durch eine Darlehensklausel in der Lebensversicherungspolice kann die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer eine verzinsliche Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren. Bei Abschluss der Lebensversicherung führt der Versicherer eine Gesundheitsüberprüfung durch, bei der der Antragsteller auf seinen Gesundheitszustand befragt wird.



Immobilien
Das sind sogenannte Liegenschaften, unbewegliche Sachen, im Gegensatz zu beweglichen Sachen (Mobilien). Bei der Übertragung oder Belastung von Immobilien ist ein Eintrag ins Grundbuch nötig. Unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten bildet die Immobilie das so genannte Grundvermögen, zu dem Grund und Boden einschließlich seiner Bestandteile gehören. Davon ausgenommen sind Grundstücke, die land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Betriebsvermögen darstellen. Immobilien dienen häufig dem Kreditsuchenden als Sicherheit gegenüber seiner Bank oder Sparkasse. In vielen Fällen dienen Immobilien auch der Kapitalanlage. Durch so genannte Immobilienfonds können Anleger auch eine Beteiligung an Haus- und Grundbesitz erwerben. Die Anteile werden in der Regel von Treuhändern verwaltet. Man unterscheidet so genannte offene und geschlossene Fonds: Geschlossene Fonds sind in der Form einer Personengesellschaft organisiert und daher nur für wenige Anleger vorgesehen. Offene Fonds stehen dagegen einer Vielzahl von Anlegern offen, deren Teilhabe durch Investmentzertifikate dokumentiert wird.






Vorteile:

Der Besitz von Häusern und Grundstücken kann Mieteinnahmen bringen.
der Altersvorsorge dienen.
oder z. B. in Inflationszeiten Werte sichern und erhalten.


Sparkassenbrief

Ein Sparkassenbrief bietet einem die Möglichkeit Geld fest anzulegen. Für die gesamte Laufzeit erhält man einen garantierten Zinssatz. Und der beträgt 3,65 Prozent pro Jahr. Er ist also eine sichere und ertragsstarke Geldanlage ohne Kosten und Risiken über die gesamte Laufzeit - einfach und unkompliziert in der Handhabung. Je länger die Laufzeit des Vertrages ist, desto attraktiver ist der Zinssatz. Wenn man das Vermögen nicht allzu lange binden möchte, aber trotzdem eine ausgesprochen gute Rendite erwirtschaften will ist dies der beste Weg. Diese mittelfristigen Wertpapiere sind mit einem festen Zinssatz ausgestattet, vollkommen unabhängig vom Auf und Ab an der Börse.




Bausparverträge


Bausparverträge gehören zu den beliebtesten Instrumenten zur Finanzierung der eigenen vier Wände. Denn Bausparer haben Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen und machen sich unabhängig von den Schwankungen am Kapitalmarkt. Außerdem ist ein Bausparvertrag ideal schon früh mit überschaubaren Raten ein ansehnliches Kapital anzusparen, das später den Grundstock für den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie bildet. Die jetzigen Bausparer finanzieren die Darlehen der heutigen Bauherren. Dazu vereinbaren Sie mit der Bausparkasse der Sparkassen eine Bausparsumme und verpflichten sich, 40 bis 50 Prozent dieser Summe in einer gewissen Zeit anzusparen. Während dieser Ansparphase erhalten Sie natürlich Zinsen für Ihr eingezahltes Kapital.
Sind die vereinbarten Prozent der Bausparsumme erreicht und stehen sie eine ausreichend lange Zeit bereit, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Die Differenz zwischen Ihrem Guthaben und der vereinbarten Bausparsumme erhalten Sie als zinsgünstiges Bauspardarlehen. Dieses Solidaritätsprinzip der Bausparkassen ermöglicht auch Haushalten mit kleinem oder mittlerem Einkommen den Weg zu den eigenen vier Wänden.

Vorteile:

· Der Zins ist deutlich niedriger als der von Baukrediten und steht schon fest, wenn man den Vertrag abschließen.

· Zudem ist man relativ schnell wieder schuldenfrei.

 
 



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