Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Finanzierungsarten





7.5.1 Übersicht Kapitalherkunft 

Rechtsstellung  Innenfinanzierung

aus
Unternehmen Außenfinanzierung

von
außen

Eigenfinanzierung
= Eigenkapital Selbstfinanzierung durch

einbehaltenen (thesaurierten)
Gewinn Kapitalerhöhung durch

alte / neue Gesellschafter
z.B. Aktien bei AG

Fremdfinanzierung
= Fremdkapital Pensionsrückstellungen

als Rückstellung

Bankkredite

Lieferantenkredite
...

ohne Umschichtungsfinanzierung (Abschreibungen)


Beschaffung von disponiblem Kapital zur Deckung das Kapitalbedarfs




EK
durch Eigenfinanzierung innerbetriebliche Freisetzung gebundenen Kapitals  FK
bei Fremdfinanzierung





Einlagen
(alte und neue

Gesellschafter) thesaurierter
Gewinn Umschichtungs-

finanzierung
(z.B. Abschreibungen) Rückst. Kredite


5% 4% 38% 8% 45%

s. 7.5.3 Beteiligungsfin. 7.5.2 Selbstfinanzierung i.w.s. 7.5.4 Fremdfin.



7.5.2 Selbstfinanzierung
7.5.2.1 Überblick
Innenfinanzierung als Eigen- und Fremdfinanzierung



Finanzierung aus Umsätzen Finanzierung aus sonstigen Geldfreisetzungen


Fin. aus Fin. aus Fin. aus Rationalisierung Reduzierung
Gewinn Abschr. Rückstellungs- im Cash-Mana- des Kapital-
(EK) (EK) gegenwerten gement bedarfs

(L.-Ruchti) (FK)

(7.5.2.2) (7.5.2.3) (7.5.2.4)
7.5.2.2 Selbstfinanzierung i.e. S (aus Gewinnthesaurierung)

Bruttogewinn (nach Steuern: Gewerbesteuern, Grundsteuer, Verkehrs- und Verbrauchssteuern) = Aufwand- und Kostensteuern

% Gewerbeertragssteuern

gewinnabhängige Steuern des Unternehmens
% Körperschaftssteuer


Dividende (KöSt 36%)

Nettogewinn

einbehaltende Thesaurierung (KöSt 56%)

Steuern der Gesellschaft  Steuern der Gesellschafter

. Einkommenssteuer: (inkl. Zuschläge, KiSt)

  

-53% 7,5% und 9% auf die 53% Einkommensst.

. Körperschaftssteuer auch anrechenbar | gutzuschreiben

Schütt aus (Dividende) - hol zurück (Eigen-Außen-Finanz.) - Verfahren
















Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung aus Gewinnen, die im Unternehmen zurückbehalten werden.



Diese Zurückbehaltung kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen:

. Einbehaltung ausgewiesener Gewinne (offene Selbstfinanzierung)

. Minderung des auszuweisenden Gewinns durch Bildung stiller Rücklagen

(gebildet durch Unterbewertung von Aktiva oder Überbewertung von Passiva,

in einer Bilanz nicht offen ausgewiesen)

. zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung (temporäre Selbstfinanzierung)

durch zweckentsprechende Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlagetermins



Vorteile : - stille Rücklagen steuerfrei

- keine Kreditbelastung
7.5.2.3 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten


Kapitalfreisetzungseffekt
(Umschichtungsfinanzierung) Kapazitätserweiterungseffekt
 Lohmann - Ruchti - Effekt

Abschreibungen im Rewe* als Aufwand/ Kosten verrechnet (gewinnbringend), im Preis kalkuliert, fließen über Umsatz als liquide Mittel zurück und stehen als freigesetztes Kapital zur Verfügung; Kredittilgung oder ...
...anders "liquidierte Abschreibungen" werden, da für Ersatzinvestitionen noch nicht benötigt, für Erweiterungsinvestitionen verwendet

* Rechnungswesen (Buchführung)


Def.: Die Beträge, die auf Grund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Wertever- zehrs am AV (Anlagevermögen) in der GuV-Rechnung (Gewinn und Verlust) als Auf- wand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden, heißen Abschreibun-

gen.


Ziel: periodengerechte Berücksichtigung der Ausgaben bzw. der Kosten.


Die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten geht von der Grundprämisse aus,

daß Abschreibungen als Aufwendungen bzw. Kosten in die Preise kalkuliert und über

die Umsatzerlöse "verdient" werden.



Kapitalfreisetzungseffekt:


Abschreibung kommen über die Umsatzerlöse (Preis) herein und stehen vor

Reinvestition der betreffenden Güter dem Betrieb zur Verfügung.



Kapazitätserweiterungseffekt: (Lohmann-Ruchti-Effekt)

Abschreibungen (freigesetzte Mittel aus dem Kapitalfreisetzungseffekt) kommen über die
Umsatzerlöse (Preis) herein und werden nicht für Ersatzinvestition benötigt,
sie können daher für Erweiterungsinvestitionen verwendet werden.












Beispiel:



10 Maschinen werden angeschafft,

Preis einer Maschine: 10.000 DM (lin. Abschreibung)



AV= 10 000 DM (AV = Anlagevermögen)
ND = 5 Jahre (ND = Nutzungsdauer)
TK = 100 L.E. (totale Leistungseinheit) (TK = Totalkapazität einer Neuanlage)
PK = 20 L.E. (PK = Periodenkapazität)



Kapazitätserweiterungseffekt von Abschreibungen:

Jahre Anzahl
Maschinen Abschrei-bung () Reininvest.
DM Rest TK

am 1.1 PK
am 1.1 Reinvest.

TK am 31.12
1 10 20.000 20.000 0 1.000 200 200

2 12 24.000 20.000 4.000 1.000* 240 200
3 14 28.000 30.000 2.000 960 280 300

4 17 34.000 30.000 6.000 980 340 300
5 20 40.000 40.000 6.000 940 400 400

6 14 28.000 30.000 4.000 940 280 300
7 15 30.000 30.000 4.000 960 300 300

8 16 32.000 30.000 6.000 960 320 300
9 16 32.000 30.000 8.000 940 320 300

10 16 32.000 40.000 0 920 320 400
11 16 32.000 30.000 2.000 1000 320 300

12 16 32.000 30.000 4.000 980 320 300

Bem: TK und PK können nie vergrößert werden!

(*: 1000 = ((100 L.E. - 0 L.E.)  2 neue Maschinen) + ((100 L.E. - 20 L.E.)  10 alte Masch.))


Totalkapazität: Produktzahl, noch insgesamt fertigbar bis zum Ende der Restnutzungsdauer

. Anlage

.  Anlagen

Periodenkapazität: Produktzahl, Leistungsbündel pro (Teil-) Periode


TKAnlagenpark = const, wenn Abschreibung sofort reinvestiert werden!




 Kapazitätserweiterungseffekt allein von der Nutzungsdauer der Anlagen abhängig

Prämissen:

. gegebene Anfangskapazität
. Investitionen zu Periodenende (Kapazitätserweiterung)
. Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer (lineare Abschreibung, vollverdient)
. Abschreibungssumme = Reinvestitionssumme (in liquider Form zur Kapazitätsausweitung)
. Finanzierung der Erstausstattung über EK bzw. prolongierbares (tilgungsfreies) FK



Kritik / Voraussetzungen:

1. Preis  Selbstkosten und Vollkostendeckung als Voraussetzung. Diese Beziehung zwischen Kosten- und Ertragsseite existiert in Wirklichkeit nicht.

2. Abschreibungsgegenwert in liquider Form

3. Erstausstattung mit Eigenkapital

4. freigesetzte Mittel müssen zur Kapazitätsausweitung möglichst schnell in gleichwertige Anlagen reinvestiert werden. Aber bei steigendem Maschinenbestand zusätzliches AV und UV nötig (z.B. Gebäude, Vorräte...)

5. Verkaufs- und Beschaffungspreise konstant. Aber: Kapazitätsausweitung  i.a. Erweiterung der angebotenen Menge, dadurch können aber meist nur geringe Ver- kaufspreise erzielt werden.

6. weitgehende Teilbarkeit des Anlagevermögens



7.5.2.4 Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten


Bilanz
Aktiva Passiva

Vermögen
Mittelverwendung Kapital

Mittelherkunft
Anlagevermögen

. Erstinvestition

. Folgeinvestition


Bankguthaben Eigenkapital


Wertminderung
(kum. Abschreibungen)

Rückstellungen (1)

= ungewisse Verbindlichkeiten bzw.

drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

(1) % Bildung der Rückstellungen über  zwischenzeitliche 'Fondbildung'

Aufwand zu Lasten zu Lasten Gewinn EK / ESt

Gewinn (brutto) zur Finanzierung auch anderer Objekte

Eigenkapital (netto)

Pensionszahlung zu Lasten der

Rückstellung (Pensionsrückstellungen)


Periode 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Kap. Bedarf p a. -300  -300
dito kum. 300 600 900 1200 1500 1800 2100 2400 2700 3000
Gewinn von Pension 400 
Pensauf wg. Rückstellung 200  200 - - - - -
Gewinn nach Pens. 200 200 400 
Gewinn nach Steuern 80 80 160 
Pensionsverschuldung p.a. -200 
dito kum.
Neuverschuldung p.a. -20  -340
dito kum. -20 -40 -60 -80 -100 -440 -780 -1120 

7.5.3 Beteiligungsfinanzierung
 Eigenkapital von außen zugeführt  (a),(b)

 Erhöhung der Kapitaleinlagen der bisherigen Gesellschafter

 Aufnahme neuer Gesellschafter gegen Bar- oder Sacheinlage


Formen der Beteiligung:
. Geldeinlagen

. Sacheinlagen (Bewertungsproblem)
. Rechte | Patente | Lizenzen (Bewertungsproblem)

a) bei emissionsfähigen Unternehmen b) bei nicht emissionsfähigen Unternehmen

. "Verbriefte" Anteile . OHG

. AG über Aktien . KG

. KGaA . GmbH
Verbriefung der EK-Anteile durch Aktien bei AG:

. Zerlegung des Grundkapitals: . Nennwert (z.B. 50,- DM vom EK)

. Quotenaktie (z.B. vom EK)

. Übertragbarkeit: Namens-, Inhaber-, vinculierte Aktien
. Umfang der Rechte: Stamm-, Vorzugsaktien (keine Mitsprache, dafür höhere Dividende)

. Ausgabezeitpunkt: alte, junge Aktien


Aktienwerte
. Nominalwert ® Grundkapital = å aller Aktiennominalwerte

Mehrwert im
Börsenhandel
. Ausgabewert ® Zufluß an EK für Unternehmer mit EK = EK + Rücklagen
. Börsenwert ® Unternehmenswert aus Sicht des Kapitalmarktes unter Berücksichtigung durch Angebot und Nachfrage



7.5.4 Fremdfinanzierung

(als Außenfinanzierung)


7.5.4.1 Überblick




unterschiedliche
. Laufzeit

. Flexibilität
. Kosten (lfd. Zinsen,

einmalige Gebühren)
. Sicherheiten

Þ Optimierung
FF langfristige: Bankkredit

Obligationen

Schuldscheindarlehen


kurzfristige: . Lieferantenkredit

. Kundenanzahlung

. Kontokorrentkredit

. Wechselkredit


Sonderformen: . Leasing

. Factoring


Kosten langfristiger FF einmalig: Disagio, Provisionen, Gebühren

laufende: normaler Zins



Eigenschaften:

- Kreditgeber hat Anspruch auf Zins und Tilgung (Konkursmasse)

- Kreditgeber hat keine Mitspracherechte und Mitteilungsrechte

(= Informationsrecht)

- zeitliche Begrenzung der Kredite



Die Arten des Fremdkapitals lassen sich nach verschiedenen Kriterien einteilen nach:

. Herkunft des Kapitals, d.h. nach den verschiedenen Kreditgebern unterscheidet man:

- Bankkredite

(z.B. Kontokorrentkredit, Darlehen, Diskontkredit, Lombardkredit)

- Kredite von Privatpersonen und Betrieben

(z.B. Darlehen, Schuldscheindarlehen, Obligationen)

- Lieferantenkredite (Kaufpreisstundung)

- Kundenkredite (Anzahlungen)

. Dauer der Kapitalüberlassung (Fristigkeit)

- kurzfristige Kredite ( < 1 Jahr)

- mittelfristige Kredite (³ 1 Jahr bis < 4 Jahre)

- langfristige Kredite (³ 4 Jahre)

. Gegenstand der Übertragung auf den Betrieb

- Sachkredite

(Sachwerte z.B. Lieferantenkredit)

- Geldkredite

(Geld z.B. Darlehen, Anzahlungen)

- Kreditleihe

(Sicherheiten zur Kreditaufnahme z.B. Akzeptkredit, Avalkredit, Akkreditiv)

. rechtliche Sicherheit

- Schuldrechtliche Sicherung

(Bürgschaft oder Garantie (Avalkredit))

- Sachrechtliche Sicherung

(Grundpfandrechte: Hypothekarkredite, Grundschuld; Eigentumsvorbehalt)

7.5.4.2 Sicherheiten der Kreditarten

Übersicht über die wichtigsten Kreditsicherheiten


Kreditsicherheiten

Person des
Kreditnehmers Verpflichtungs-

erklärungen Bewegliche Sachen,
Forderungen und

Rechte Grund und
Boden

- persönliche

Vertrauenswürdig-

keit des Kredit-

nehmers - Bürgschaft
- Wechselhaftung

- Garantie

(im Gegensatz

zur Bürgschaft

nicht akzessorisch)

- Sicherungsklauseln - Verpfändung von

Wertgegenständen

- Sicherungs-

übereignung

- Abtretung von

Forderungen und

Rechten
- Eigentumsvorbehalt - Hypothek

- Grundschuld

(im Gegensatz zur

Hypothek nicht

akzessorisch)

- Rentenschuld


7.5.4.3 Langfristige Fremdfinanzierung

. Kredite mit Gesamtlaufzeit von mehr als vier Jahren (Darlehensfinanzierung)

Darlehen sind festverzinsliche Kredite, die an bestimmten, vertraglich vereinbarten Terminen

auszuzahlen oder zurückzuzahlen sind. Sie sind als Aufwand zu verrechnen und mindern den

ausgewiesenen und den steuerpflichtigen Gewinn.

Nach der Art der Kapitalbeschaffung und der rechtlichen Sicherung unterscheidet man:

. Anleihen (Obligationen)

. Hypotheken- und Grundschulden

. Schuldscheindarlehen

. sonstige langfristige Darlehen


Obligationen / Anleihen
. eine Industrieschuldverschreibung (auch Anleihe oder Obligation genannt) ist ein langfristiges

Darlehen in verbriefter Form (Wertpapiere), das eine Großunternehmung (der Industrie oder

des Handels) über die Börse aufnimmt
. die Aufnahme von Fremdkapital durch Emission von Teilschuldverschreibungen ist die

typische Form langfristiger Fremdfinanzierung von großen Aktiengesellschaften;

zu diesem Zweck erfolgt eine Stückelung des Gesamtbetrags in Teilschuldverschreibungen;

Diese Anleihen bieten den Vorteil, daß große Kreditsummen, die eine einzelne Bank einzu-

räumen nicht bereit oder in der Lage wäre, von vielen einzelnen Gläubigern (Obligationären)

aufgebracht werden können
. von Seiten der Gläubiger kann die Obligation nicht gekündigt werden, doch hat jeder

Obligationär die Möglichkeit, das Kreditverhältnis durch Verkauf seiner Schuldverschreibung

für sich persönlich zu beenden (Wechsel der Gläubiger, diese bleiben dadurch anonym)
. wichtige Ausstattungsmerkmale einer Industrieobligation:

- (Nominal-) Zins (verändert sich in der Regel während der Laufzeit nicht)

- Laufzeit (i.d.R. zw. 10 und 25 Jahren)

- Tilgungsmodalitäten (durch Auslösung/ Rückkauf)

- Sicherungsformen (Vereinbarung von Grundpfandrechten / Sicherungsklauseln)


Schuldscheindarlehen
. Kreditform ohne Zwischenschaltung der Börse

. sind Beweisurkunden
. im Normalfall langfristig gewährt
. als Kapitalgeber treten ist in erster Linie Kapitalsammelstellen (Versicherungsgesellschaften)

auf, die mit Gewährung von Schuldscheindarlehen ihre überflüssigen Prämieneinnahmen

einer langfristigen Vermögensanlage zuführen (normale Form)
. Schuldscheine werden durch Zession übertragen, häufig an Zustimmung des Schuldners

gebunden
. es besteht also ein persönliches Kreditverhältnis und damit eine begrenzte Fungibilität
. Laufzeit i.d.R. nicht mehr als 15 Jahre
. Sicherung durch Grundschulden
. Hingabe von Schuldscheindarlehen ist nicht genehmigungspflichtig
. werden oft durch Einschaltung von Banken oder Finanzmaklern vermittelt

langfristige Bankkredite
. spielt für Unternehmen mit Möglichkeiten zur Schuldscheinverschreibungen und

Schuldscheindarlehen nur subsidiäre Rolle
. für Klein- und Mittelunternehmer die einzige (beschränkt nutzbare) Möglichkeit

der langfristigen Kreditfinanzierung
. werden nur gegen dingliche Sicherheiten gewährt


Kosten der langfristigen Bankkredite:

- einmalige Kosten:

Provisionen, Bearbeitungskosten, Register-, Notarkosten,

Disagio (herabsetzender Abschlag bei Auszalhlungsbetrag, so daß Betrag unter

Nennwert)

- laufende Kosten:

Zinsen, Kreditversicherungen

 Effektivverzinsung:




Sicherheiten der langfristigen Fremdfinanzierungsarten:


. Realsicherheiten: - bewegliche Sachen

(Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalte)


- unbewegliche Sachen

(Grundschulden, Hypotheken),

Rechte

(Sicherungsübereignung)


. Personalsicherheiten: - Bürgschaften


7.5.4.4 Kurzfristige Fremdfinanzierung

. zur kurz- und mittelfristigen Kreditfinanzierung zählen solche Kreditforderungen, bei denen

die vereinbarte (Grund-) Laufzeit des Kredits weniger als vier Jahre beträgt
. die Grenzen zw. kurz- und mittelfristigen Krediten sind dabei fließend, wobei jedoch alle

Laufzeiten über einem Jahr als mittelfristig und alle Laufzeiten unter drei Monaten in aller

Regel als kurzfristig bezeichnet werden




Übersicht der kurz- und mittelfristigen Kredite


Handels-
(Waren-)kredite Geldkredite (Darlehen) Kreditleihe

Kunden-
anzahlung

(a) Lieferan-

tenkredit


(b) Konto-
korrent-kredit

(c) Lombard-

kredit

(d) Diskont-

kredit


(e) Akzept-

kredit

(f) Umkehr-

wechsel


(g) Aval-

kredit

(h)




(a) Kundenanzahlung

. der Abnehmer leistet Zahlungen, bevor die Lieferung der Ware erfolgt

. üblich ist dies häufig bei Auftragsfertigung, speziell im Großanlagenbau, wo die

Anzahlung neben ihrer Finanzierungsfunktion auch die Sicherheit erhöht, daß der

Kunde die in Auftrag gegebene Leistungen nach Fertigstellung abnimmt (zinslos).



(b) Lieferantenkredit

. kommt dadurch zustande, daß auf der Beschaffungsseite Zahlungsziele in Anspruch

genommen oder eingeräumt werden, daß also empfangene Lieferungen und

Leistungen nicht sofort beim Empfang, sondern erst später zu einer bestimmten Frist

bezahlt werden müssen

. kann erzwungen oder vereinbart sein, er kann unverbrieft als Buchkredit oder

verbrieft als Wechselkredit gegeben werden


Wechselkredit:

. der Lieferant akzeptiert statt des Rechnungsbetrages einen Wechsel, in dem sich der

Aussteller verpflichtet, die Wechselsumme bei Fälligkeit zu bezahlen

. rechtlich ist der Wechsel eine abstrakte Zahlungsverpflichtung, die losgelöst von der

zugrundeliegenden wirtschaftlichen Transaktion zu erfüllen ist.

Wird bei Fälligkeit nicht bezahlt, so geht der Wechsel zu Protest und kann eingeklagt

werden.

Geprüft wird dabei nur die Erfüllung formeller Wechselerfordernisse, nicht dagegen

die materielle Berechtigung der dem Wechsel zugrundeliegenden Forderung.



Der Wechselkredit tritt in zwei Formen auf:


. Wechseldiskontkredit / Diskontkredit (siehe (e))


. Akzeptkredit (siehe (f))









 Möglichkeit zur Refinanzierung für den Kreditgeber:


Verkauft der Betrieb seine Produkte auf Ziel (Frist), so belastet diese Gewährung

eines Lieferantenkredits seine Liquidität, zieht er dagegen auf einen Abnehmer

einen Wechsel, so kann der Betrieb sich durch Weitergabe des Wechsels

refinanzieren.


Erwirbt der Betrieb Waren, so wird er die Kosten eines Lieferantenkredits, eines

Kontokorrentkredits oder eines Wechseldiskontkredits miteinander vergleichen, wenn

er die Wahl zwischen diesen Kreditformen hat.



Am teuersten ist in der Regel der Lieferantenkredit, am billigsten der Wechsel-

diskontkredit.

Infolge des höheren Liquiditätsgrads und der größeren Sicherheit fordert der

Kreditgeber bei letzterem i.a. einen geringeren Zinssatz als beim Kontokorrentkredit.



Wechsel :

. ein Wertpapier, das ein Zahlungsversprechen des Ausstellers enthält


Solawechsel:

. der Aussteller verpflichtet sich die Wechselsumme selbst zu zahlen

 "eigener Wechsel", der Aussteller ist selbst der Schuldner


"gezogener" Wechsel (Tratte):

. der Aussteller gibt dem Bezogenen (Wechselschuldner) im Wechsel die Anweisung,

die Wechselsumme an einen Dritten (den Remittenten) zu zahlen

. der Bezogene ist der Schuldner und der Aussteller haftet nur als Rückgriffsschuldner





gesetzliche Bestandteile, den ein gezogener Wechsel enthalten muß:


. das Wort Wechsel im Text der Urkunde (Wechselklausel)

. die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen (Zahlungsklausel)

. den Namen der Person oder Firma, die zahlen soll (Bezogener)

. die Angabe der Verfallzeit

. die Angabe des Zahlungsortes

. den Namen der Person oder Firma, an die oder deren Order gezahlt werden soll

(Remittent = Wechselnehmer)

. den Ausstellungstag und -ort

. die Unterschrift des Ausstellers



Schema für die bei der Finanzierung eines Handelsgeschäftes durch einen Wechsel enstehenden Beziehungen




Der Lieferant liefert Waren an seinen Kunden (1) und zieht einen Wechsel, den der Kunde
akzeptiert (2). Der Lieferant refinanziert sich durch Weitergabe des Wechsels an seine Bank
(3) und (4). Die Bank A wiederum refinanziert sich, indem sie den Wechsel an die Landes-
zentralbank verkauft (5) und (6). Bei Fälligkeit legt diese den Wechsel der im Wechsel be-
zeichneten Zahlstelle (Bank B) vor (7), die ihn einlöst (8). Die Bank B präsentiert den Wechsel
dem Bezogenen (9), der ihn bezahlt (10).

(Diskonterlös = Wechselsumme - Abschlag)


Vorgehen des Ausstellers:
. Wechsel behalten bis zum Verfalltag
. eigene Verbindlichkeiten mit diesem Wechsel bezahlen (Weitergabe an Lieferanten)
. Verkauf des Wechsels an eine Bank

Kosten des Lieferantenkredits:

. Diskontsatz
. Diskontspesen

[. früher: Wechselsteuer]
 beim Wechseldiskontkredit / Diskontkredit siehe (e)
Das Zinselement beim Wechselkredit kann ebenso wie beim Buchkredit im Skonto
gesehen werden.
Die Kosten des Lieferantenkredits errechnen sich dabei unter der Voraussetzung der vollen Zinsinanspruchnahme nach folgender Formel:



bei Zahlung innerhalb von: 10 Tage  2% Skonto (36% Zinsen/360 Tage)

( Kredit für 20 Tage zu 2% Zinsen/ 20 Tage)
bei Zahlung bis: 30 Tage  netto Kasse




Strategien:
. Ausnutzung Skontofrist: zinsloses Darlehen über 10 Tage bei Skonto von 2%
. Ausnutzung des Zieles : für weitere 20 Tage unter Verzicht auf 2%

 Formel zur Berechnung des Lieferantenkredits
. Hinhalten des Lieferanten über 30 Tage hinaus:

. mit Verzugszinsen

. ohne Verzugszinsen

Obwohl der Lieferantenkredit bei den in der Praxis üblichen Zahlungsmodalitäten (z.B. 2% Skonto bei einer Skontofrist von 10 Tagen und einer Zahlungsfrist von 30 Tagen) vergleichsweise teuer ist, spielt er für die Finanzierung der Unternehmen häufig eine erhebliche Rolle.


Gründe hierfür sind:

. der Lieferantenkredit wird in der Regel ohne formelle Kreditwürdigkeitsprüfung bewilligt

und erfordert keine formelle Kreditabsicherung (i.d.R. lediglich Eigentumsvorbehalt an der

gelieferten Ware)
. bei starker Marktstellung kann der Lieferantenkredit erzwungen werden, insbesondere läßt

sich durch einseitige Verlängerung der Zahlungs- und/oder Skontofristen eine wesentliche

Verbilligung des Lieferantenkredits durchsetzen.



(c) Kontokorrentkredit (Kredit in laufender Richtung)

. zeichnet sich dadurch aus, daß dem Kreditnehmer das Recht eingeräumt wird, sein

Kontokorrent(Giro-)Konto bis zur Höhe des eingeräumten Kredits ohne weitere

Formalitäten zu überziehen, also bis zum Kreditlimit Gelder in beliebigen Teilbeträgen zu entnehmen

. Zinsen fallen - abgesehen von Kreditbereitstellungsprovisionen - nur in Höhe der

tatsächlichen in Anspruch genommenen Kreditbeträge an, die großen Schwankungen

unterliegen können




Entwicklung eines Kontokorrenkredits im Zeitverlauf


Fremdkapitalfinanzierung in (GE)


langfristiger Kredit Kapitalbedarf











Zeit (Monate)

1.1. 31.12.


Neuaufnahme kurzfristiges Guthaben


Tilgung negatives Guthaben (= Kredit)



Die Kosten eines Kontokorrentkredits setzen sich grundsätzlich aus folgenden Teilpreisen zusammen:


. dem Sollzins
. der Kreditprovision oder Bereitstellungsprovision

. der Überziehungsprovision
. den Kontoüberführungsgebühren respektive der Umsatzprovision

. den Wertstellungsusancen der Banken
Teilweise wird die Kreditprovision dem Sollzins zugeschlagen. Die Kosten für beide Positionen zusammen (Nettozinssatz) bewegen sich dabei i.a. zw. 3% und 6% über dem jeweiligen Diskontsatz.







Beispiel:

K = 100.000,- p = 8,0% p.a. (Bankkreditzinssatz) t = 30 Tage (= 1 Monat)
 Nettozinskosten  666,66,- DM



(d) Lombardkredit

. ist ein Beleihungskredit

. er besteht in der Gewährung eines kurzfristigen Darlehens gegen Verpfändung

beweglicher, marktgängiger Vermögensobjekte des Schuldners

. nach der Art der verpfändeten Vermögensobjekte unterscheidet man:

. Effektenlombard

. Wechsellombard

. Warenlombard


. die Zinsen für den Lombardkredite orientieren sich in der Regel am Lombardsatz der

Deutschen Bundesbank

. zusätzlich berechnen Geschäftsbanken ihren Kunden wie beim Kontokorrentkredit

eine Kreditprovision

. die Beleihungsgrenze für lombardfähige Vermögensgegenstände ist abhängig von der

Verwertbarkeit und dem Risiko von Wertschwankungen während der Kreditlaufzeit


(e) Diskontkredit/Wechseldiskontkredit (Wechselkredit siehe (b))

. entsteht durch Verkauf noch nicht fälliger, in Wechselform verbriefter Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) unter Abzug der Zinsen an die Bank

. Kosten entstehen im wesentlichen aus dem Diskont, der von der Bank

eingehalten wird

. ist unabhängig von der Höhe des jeweils geltenden Diskontsatzes der

Deutschen Bundesbank, der mit einem Zuschlag versehen wird.

Dieser Zuschlag richtet sich einerseits danach, ob die eingereichten Wechsel

rediskontfähig sind oder nicht, zum anderen nach dem Ergebnis der

Kreditverhandlung mit dem Kreditnehmer und der Höhe der Wechselsumme

. für bundesbankfähige Wechsel beträgt der Zuschlag zum Diskontsatz

ca. 0,75%-2,5% p.a., für andere Wechsel 2%-4% p.a.

. der Betrieb ist verpflichtet, den Gegenwert des Wechsels am Tage der Fälligkeit bei

der Bank bereitzustellen, die Abwicklung dieses Kreditgeschäftes erfolgt gewöhnlich

über das Kontokorrentkonto

 Diskontkredit beeinflußt Umsatzprovision

. Besonderheit: der Kredit wird normalerweise nicht vom Kreditnehmer,

sondern vom Wechselschuldner (Bezogener oder Aussteller), bei dem

die Bank den Wechselbetrag bei Fälligkeit einzieht, zurückgezahlt

. die Wechselsteuer beträgt unabhängig von der Restlaufzeit des Wechsels

0,15 DM je angefangene 100,- DM Wechselsumme, wirkt sich also um so

stärker kostenerhöhend aus, je kürzer die Restlaufzeit des Wechsels ist



Kosten des Diskontkredits/Wechseldiskontskredits:





DB =


WB =





Beispiel:

KB = 100.000,- DM Dsatz d. Bank = 6,0% p.a. WL = 30 Tage


 WB  100664,31,- DM
 Kosten: 100664,31,- DM - 100.000,- DM = 664,31,- DM













(f) Akzeptkredit

. besondere Form des Wechselkredits (siehe (b))

. der Betrieb zieht einen Wechsel auf seine Bank, die ihn akzeptiert und

ihn damit praktisch zum Zahlungsmittel macht, ohne selbst Mittel zur

Verfügung zu stellen (Kreditleihe), wenn sie ihn nicht selbst ankauft

(diskontiert)

(die Bank verpflichtet sich natürlich dem Wechselinhaber den Kreditbetrag

bei Fälligkeit zu zahlen)

. oder der Betrieb kann den Wechsel, dessen Bezogener die Bank ist,

anderweitig verwerten

. der Betrieb ist verpflichtet, den Gegenwert des Wechsels am Tage der

Fälligkeit bei der Bank bereitzustellen, die Abwicklung dieses Kredit-

geschäftes erfolgt gewöhnlich über das Kontokorrentkonto

 Akzeptkredit beeinflußt Umsatzprovision

. als Kosten fällt neben dem Zins eine Akzeptprovison an




(g) Umkehrwechsel (Scheck-Wechsel-Tauschverfahren)

. im Kern Kreditanleihe, allerdings i.d.R. gekoppelt mit einem Diskontkredit

. Form der Finanzierung:

- der Käufer einer Ware bezahlt den Kaufpreis unter Ausnutzung von

Skonto bar oder mit Scheck und läßt sich gleichzeitig einen vom ihm

akzeptierten Wechsel durch den Lieferanten als Aussteller zeichnen

- diesen Wechsel reicht der Käufer nun im Normalfall seiner Bank zum

Diskont ein, um sich so die Liquidität für die Bar- bzw. Scheckzahlung

zu beschaffen (sonst seltener: Käufer hält Wechsel zur Auffüllung seiner

Liquiditätsreserve)



(h) Avalkredit

. Form der Kreditleihe, wobei sich die Bank nicht wechselrechtlich verpflichtet,

sondern eine Bürgschaft dafür gibt, daß der Kreditnehmer einer von ihm ein-

gegangenen Verpflichtung einem Dritten gegenüber nachkommt

. Risiko für die Bank

 Eventualverbindlichkeit












7.5.4.5 Sonderformen



Factoring



Unter Factoring versteht man den Ankauf/Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen

und Dienstleistungen vor Fälligkeit durch einen Factor (= spezielles Finanzierungs- oder

Kreditinstitut) (Finanzierungsfunktion) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen

(Dienstleistungsfunktion), Abzug von Zinsen, Spesen, Gebühren und häufig auch des

Delkredererisikos (Ausfallrisiko, Versicherungsfunktion).

Der Veräußerer der Forderung (Klient, Anschlußkunde) überträgt diese damit aus seiner

Bilanz in die des Factors.


Das Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Finanzierungsinstitut (Factor) die

Forderungen, die bei seinen Kontrahenten aus dem Verkauf von Waren entstehen, erwirbt

und das Risiko für den Ausfall der Forderungen übernimmt. Der Verkäufer wird auf diese

Weise in die Lage versetzt, seinen Abnehmern die Forderungen zu stunden, ohne daß ihn

diese Kreditgewährung liquiditätsmäßig belastet und ohne daß er ein Kreditrisiko tragen

muß. Dafür hat er dem Factor eine Vergütung zu zahlen.










Das Wesen des Factorings ist gekennzeichnet durch eine spezifische (je nach Situation unter-

schiedlich zusammengestellte) Kombination aus folgenden Funktionen:



. Finanzierungsfunktion

. Dienstleistungsfunktion

. Versicherungs-(Delkredere-)funktion




(1) Finanzierungsfunktion:


. der Factor kauft/ bezahlt bzw. (bei Ausschluß des Ausfallsrisikos) bevorschußt die

Lieferungen und Leistungen des Klienten, der dadurch gewährte Lieferantenkredite

refinanzieren kann

. Auszahlung des Gegenwertes erfolgt i.d.R. wenige Tage nach Einreichung der

Rechnungdurchschriften unter Abzug eines Kürzungsbetrages von etwa 10%-20%,

dieser Restbetrag wird auf ein Sperrkonto gutgeschrieben und soll zum Ausgleich von

Beanstandungen dienen

. verfügt der Klient über eine ausreichende Liquidität und strebt er insbesondere die

Übertragung der Dienstleistungs- und der Delkrederefunktion an, so kann die

Auszahlung der Forderungsgegenwerte jedoch erst zum Zahlungszeitpunkt, bei

Verfall der einzelnen Buchforderungen oder zum durchschnittlichen Fälligkeitstermin

erfolgen

. Klient ist vertraglich verpflichtet, alle seine Forderungen dem Factor zum Kauf

anzubieten

. Factor kann einzelne Forderungen ablehnen

. Kosten: Barwert der Forderungen < abgehobene Forderungen



(2) Dienstleistungsfunktion:


. übernimmt der Factor die Dienstleistungsfunktion, so sind damit insbesondere

die folgenden Aufgaben verbunden:

- Führung der Debitorenbuchhaltung (Kundenbuchhaltung)

- Bonitätskontrolle

- Mahnwesen

- Beratung und sonstige Sonderleistungen

- Inkassowesen


(3) Delkrederefunktion:


. der Factor übernimmt das wirtschaftliche Risiko der Zahlungsunfähigkeit des

Kunden

. der Factor hat dann die Forderung des Klienten nicht nur bevorschußt, sondern

sie vielmehr endgültig erworben

. das Delkredererisiko gilt als angetreten, wenn der Kunde nach Ablauf einer

gewissen Zeitspanne nach Ende des Zahlungsziels nicht bezahlt

. der Factor muß dann seine Versicherungsleistung erbringen, ohne daß ein

spezieller Nachweis wie Konkurs oder Zwangsvollstreckung geführt werden müßte

. Abzug einer Selbstbeteiligungsquote des Klienten ist nicht möglich







Kosten des Factoring:


. Kreditzinsen:

- für die Finanzierung der Forderungen vor Fälligkeit

- liegen i.d.R. geringfügig über banküblichen Zinsen, weil

Factoring-Gesellschaften sich bei Banken refinanzieren müssen



. Factoringgebühr:

- deckt Kosten für die Übernahme von factoringspezifischen

Dienstleistungen ab

- schwankt je nach Art und Umfang dieser Dienstleistungen sowie

in Abhängigkeit vom Forderungsvolumen, der durchschnittlichen

Rechnungshöhe u.ä. etwa zw. 0,5% und 3% vom Umsatz


. Delkrederegebühr:

- als Entgelt für das übernommene Forderungsausfallrisiko

- ist naturgemäß vor allem abhängig von der Bonität der Abnehmer,

den Zahlungsbedingungen und den Zahlungsusancen

- von der Größenordnung etwa zw. 0,1% bis 1% vom Umsatz



Inwieweit der Factor am Inkassowesen beteiligt ist, hängt von der Beziehung zw. dem Klienten

und seinem Kunden ab.

Dabei kann das offene und das verdeckte Factoring unterschieden werden.
Beim offenen oder modifizierten Factoring wird die Übertragung der Forderungen auf den Factor dem Kunden angezeigt, so daß diese mit befreiender Wirkung nur noch an den Factor Zahlung leisten können.
Dagegen werden die Kunden beim verdeckten oder nicht modifizierten Factoring von der Abtretung der Forderungen nicht unterrichtet. Sie können weiter an den Lieferanten zahlen, der die entsprechenden Beträge allerdings auf einem Sonderkonto ansammelt.


Den Kosten des Factoring sind die erzielbaren Kostenersparnisse und sonstigen
geldwertigen Vorteile gegenüberzustellen.


Hierzu zählen:

. Rentabilitätserhöhung infolge schnellerem Umschlags der Forderungen und Ablösung teurer

Kredite
. geringere Aufwendungen im Mahn- und Inkassowesen (Schreibwesen, Telefon, Porti)
. Senkung der Kosten in der Debitorenbuchhaltung
. Verringerung der Verluste aus Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern
. Stärkung der Einkaufsposition durch erhöhte Liquidität

(Ausnutzung von Skontovorteilen und/oder Preisvorteilen durch Sofortzahlung)
. Freisetzung knapper Managementkapazitäten
. Personalreduzierung bei Ausgliederung von betrieblichen Teilfunktionen


Nachteile des Factoring:

. Geschäftspartner können aus der Abtretung der Forderungen falsche Rückschlüsse auf

das "Kreditstanding" und die Liquidität des Unternehmers ziehen


entgegenwirken mit

 stillem Factoring

. dem Schuldner beleibt verborgen, daß die Unternehmung ihre Forderungen an einen

Factor abgetreten hat, Kunde leistet Zahlungen an Klienten des Factors


im Gegensatz zu


offenem Factoring:

. Kunde hat Kenntnis des Factoring , Zahlungen direkt an Factor

. Firmen verbieten in ihren Geschätsbedingungen die Abtretungen der an sie gerichteten

Kaufpreisforderungen (gemäß §§399 BGB)

. verlängerter Eingentumsvorbehalt der Lieferanten an den Waren, die weiterverkauft werden,

besteht

 die zukünftigen Forderungen können gegen die Abnehmer des Factor-Klienten nicht

wirksam abgetreten werden






Beispiel:

Eine Unternehmung hat einen Monatsumsatz von 1.000.000,- DM
Zahlungsziel: 30 Tage

Konditionen:

- Zinssatz 1% pro Monat

- Gebühr für Dienstleistungen 1,5% des Forderungsumsatzes

- Delkrederegebühr 1,2%


a.) Welchen Betrag erhält der Klient sofort ?


Forderungsumsatz 1.000.000 DM

- Kreditgebühren 10.000 DM

- Dienstleistungsgebühren 15.000 DM

- Delkrederegebühren 12.000 DM



Barauszahlung 963.000 DM






Leasing

. miet- oder pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Produzenten der Wirt-

schaftsgüter (Unternehmen) bzw. Leasinggesellschaften oder Finanzierungsinstitute

Formen des Leasing:

. nach Person des Vermieters

- Hersteller-Leasing (-überlassung) (direktes Leasing)

- Vermietung durch Dritte (indirektes Leasing)


. nach Verpflichtungscharakter

- Finanzierungsleasing

(ohne Kündigungsmöglichkeit während Grundmietzeit, ohne Wartung durch

Vermieter)

- Maintenance-Leasing

(mit Wartung durch Vermieter, langfristiger Leasingvertrag)

- Operating-Leasing

(kurzfristiger Leasingvertrag mit Wartung)

- Sale-lease-back-Leasing (Verkauf-Rückmiete)

(mit Wartung, langfristiges Leasing)


. nach Anzahl der Leasingobjekte

- Equipment-Leasing

Vermietung einzelner Gegenstände

- Plant-Leasing

komplette Anlagenvermietung


. nach Art der Leasingobjekte

- Konsumgüter Leasing

- Investitionsgüter-Leasing (Mobilien, Immobilien)



Mieten oder kaufen:

. rechtlicher Unterschied

- gemietete Güter erscheinen nicht in der Bilanz der Mieters (Leasing-Nehmer)

- Mieter ist dem Vermieter gegenüber zu Zahlung der Leasing-Raten

verpflichtet

 Mietvertrag im Sinne des BGB

. wirtschaftlicher Unterschied

- Zahlungsreihen für Leasingraten  Zahlungsreihen der Fremdfinanzierungsraten

( Abzinsung !)

- Leasing schließt häufig Elemente ein, die einer exakten Quantifizierung nicht

zugänglich sind (Bearbeitungsleistung, Wartungsarbeiten)



Finanzierungs-Leasing



Finanzierungs-Leasing-Verträge:


. für Grundmietzeit unkündbar
. Grundmietzeit (i.d.R.) < Nutzungsdauer
. Leasing-Raten sind so bemessen, daß Vermieter während der Grundmietungszeit

- eingesetztes Kapital zurückgewinnt

- ausstehende Beträge verzinst bekommt

- Merge zur Deckung der Wagnisse, Verwaltungskosten mit Gewinn
. Investitionsrisiko trägt Leasing-Nehmer

 Reparatur- und Instandhaltungskosten sind zu tragen


Leasing-Gegenstand wird zugerechnet dem
Arten des Leasingvertrages Leasing-Geber Leasing-Nehmer
Vertrag ohne Kaufoption Grundmietzeit zw.

40% und 90% der Nutzung-
dauer (*) Grundmietzeit

< 40% oder > 90%
der Nutzungsdauer

Kaufoption nach
Grundmietzeit (*) Kaufpreis  Restbuchwert
(lineare Abschreibung) Kaufpreis < Restbuchwert
(lineare Abschreibung)

Verlängerungsoption
nach (*) Anschlußmieten 
Wertverzehr für den
Zeitraum der Abschlußmiete Anschlußmieten <
Wertverzehr für den
Zeitraum der Abschlußmiete

Spezialleasing in jedem Fall


Bemerkung: Immobilienleasing, lineare Abschreibung,

bei Leasing-Geber: Anschlußmiete sind 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete


Problem: zusätzliche Leistungen des Vermieters in Leasingraten enthalten

 
 


Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Überblick und aktueller Bezug
indicator Das Erste Rad der Lehre
indicator Management by Exception -MbE
indicator Vor- und Nachteile des Leasing
indicator Das Europäische Parlament (EP)
indicator Regelmäßige Information durch die Rentenversicherungsträger
indicator Gewalt gegen Frauen
indicator Konzept, wie man die Arbeitslosigkeit mindern kann.
indicator Palästina unter britischem Mandat
indicator Fakten zur Europäischen Union



Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution