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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ewg und euratom





Zu Beginn des Jahres 1958 treten die Römischen Verträge in Kraft. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) nehmen in Brüssel ihre Tätigkeit auf. Die drei Gemeinschaften EWG, Euratom und die Europäi
sche Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) haben zwei gemeinsame Organe: den Gerichtshof und die Parlamentarische Versammlung.
. die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten,
. die Aufstellung eines gemeinsamen externen Zolltarifs,
. die Einführung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Landwirtschaft und Verkehr,
. die Errichtung eines Europäischen Sozialfonds,
. die Errichtung einer Europäischen Investitionsbank und
. die Förderung engerer Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten.
Im Juli 1967 wurden die drei Institutionen EWG, EGKS und EAG unter dem gemeinsamen Dach der Europäischen Gemeinschaft (EG) gebündelt. Die Umsetzung der im EWG-Vertrag festgehaltenen Vorhaben kam unterdessen zügig voran. So gelang bereits 1968 die Vollendung der Zollunion.
Das Vereinigte Königreich hatte sich lange Zeit gegen die supranationalen Prinzipien von EGKS und EWG gesträubt und als Antwort darauf mit sechs weiteren Staaten die Europäische Freihandelsgemeinschaft (EFTA) gegründet 4. Jänner 1960. In Stockholm unterzeichnen Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Viele Briten gingen gegen einen EG-Beitritt auf die Straße. Als jedoch der enorme wirtschaftlichen Erfolg der EWG deutlich wurde, nahm die britische Regierung 1961 Verhandlungen über einen Beitritt auf. Diese Pläne scheiterten jedoch 1963 und 1967 am Veto des französischen Präsidenten Charles de Gaulle.
Erst mit der Wahl Georges Pompidous und dem Rücktritt de Gaulles im Mai 1969 kam neue Bewegung in die europäische Integration. Im Dezember 1969 ebnete ein Gipfeltreffen der Regierungschefs im niederländischen Den Haag den Weg für Beitrittsverhandlungen mit Dänemark, Großbritannien, Irland und Norwegen. Ferner einigte man sich auf die Einrichtung eines permanenten Finanzierungssystems für die EG und auf eine erweiterte außenpolitische Zusammenarbeit ihrer Mitglieder.
Im Januar 1972 wurden schließlich die Beitrittsverträge der vier Bewerberländern unterzeichnet. Dänemark, Großbritannien und Irland wurden zum 1. Januar 1973 planmäßig aufgenommen. Die Bürger Norwegens hingegen stimmten in einer Volksabstimmung gegen einen Beitritt. Erst Jahre später sollten drei weitere Staaten EG-Mitglieder werden: 1981 Griechenland und 1986 - nach achtjährigen Verhandlungen - Spanien und Portugal.
Vor allem in Großbritannien gab es weiterhin eine starke Oppositionsbewegung gegen die EG-Mitgliedschaft. Zwar sprach sich 1975 in einem Referendum eine Mehrheit für deren Fortbestand aus. Doch nichtsdestotrotz begann die Labour-Regierung zähe und langjährige Nachverhandlungen mit den anderen EG-Staaten über die Bedingungen ihrer Mitgliedschaft. Im Mittelpunkt stand der Vorwurf, die britischen Beiträge seien unverhältnismäßig hoch. Diplomatische Tauziehen dieser Art - um Ausgaben für und Einnahmen aus den Töpfen der EG - lähmten den politischen Einigungsprozess deutlich.
Die wichtigsten Fortschritte während der 80er Jahre erzielte die EG auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt. Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande in Schengen ein Übereinkommen Schengener Abkommen über den schrittweißen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und zur Einführung des freien Personenverkehrs für die Angehörigen der Unterzeichnerstaaten, aller anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie von Drittländern. Beigetreten sind: Italien (1990), Spanien und Portugal (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995), Schweden, Finnland und Dänemark (1996).
Unter Führung ihres Vorsitzenden Jacques Delors legte die Europäische Kommission im Dezember 1985 auf ihrem Gipfeltreffen in Mailand mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) einen Plan vor, dem zufolge fast alle Handelsbarrieren bis zum 31. Dezember 1993 abgeschafft werden sollten. Diese Zielvorgabe zur Errichtung eines europäischen Binnenmarkt beschleunigte bereits seit langer Zeit notwendige Reformen in der EG und intensivierte die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder.

 
 



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