Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Europäische wirtschaftsgemeinschaft (ewg)



Wirtschaftlich sollten durch den EWG-Vertrag (am 25.März 1957 in Rom unterzeichnet) innerhalb von zwölf Jahren folgende Ziele erreicht werden:

. die Abschaffung von Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedernationen,
. die Entwicklung gemeinsamer Zölle für Importe aus Ländern, die nicht zur EWG gehörten,
. sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Politik zur Verwaltung und Unterstützung der Landwirtschaft

Politisch stärkte der Vertrag die Rolle der nationalen Regierungen mehr als der frühere EGKS-Vertrag. Er sah jedoch nicht vor, daß die EWG mit zunehmender wirtschaftlicher Einigung auch verstärkt supranational arbeiten solle.
Als Antwort auf die EWG gründeten Großbritannien und sechs weitere Nicht-EWG-Länder 1960 die Europäische Freihandelsassoziation (englisch: European Free Trade Association, EFTA). Als deutlich wurde, daß die EWG wirtschaftlichen Erfolg hatte, begann Großbritannien 1961 mit Verhandlungen über eine Mitgliedschaft. Im Januar 1963 legte der französische Präsident Charles de Gaulle, besonders aufgrund seiner engen Beziehungen zu den USA, gegen die britische Mitgliedschaft sein Veto ein. 1967 stellte er sich ein zweites Mal gegen eine Aufnahme Großbritanniens.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Prägung des Amtes durch die Person
indicator Entstehung des Roten Kreuzes
indicator Lehrmeinungen
indicator Die Ardennenoffensive
indicator Welche Absichten äußerte Hitler über seine Pläne mit der deutschen Jugend?
indicator Hopfen
indicator Wie kann man Sozialhilfe beantragen ?
indicator Was ist Werbung
indicator Bevölkerungsboom in der "Dritten Welt":
indicator Imperialismus in den USA - Historischer Hintergrund


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution