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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

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Europäische union--



1.1 Die wichtigsten Institutionen der EU

Die Europäische Union ist seit den 50er Jahren zunehmend gewachsen, damit wurden auch ihre Institutionen größer und zahlreicher:

Die Europäische Kommission:
= die oberste Verwaltungsbehörde der EU. Sie ist die einzige Institution, die Vorschläge für EU-Gesetze erarbeiten darf und die Beschlußfassung dem Europäischen Parlament zuleitet. Außerdem wacht sie über die Einhaltung der Binnenmarkt-Spielregeln {= Er ist mit 4 Grundfreiheiten (freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr) seit 1. 1. 1993 zwischen den Mitgliedsländern in Kraft}, hütet EU-Verträge und vertritt die EU nach außen.


Das Europäische Parlament:
In wichtigen polit. Fragen hat das EP Mitentscheidungsrechte. Bei EU-Gesetzen zum Binnenmarkt, zum Verkehr, dem Konsumentenschutz, der Gesundheit und der Umwelt hat es ein Vetorecht; kontrolliert die Europäische Kommission


Der Rat der EU:
Im EU-Ministerrat werden von den jeweiligen Ministern EU-Gesetze beschlossen. Er trifft seine Entscheidungen aufgrund der Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission bzw. nach Zustimmung des Europ. Parlamentes.


Der Europäische Rat:
Seit 1974 treten die Staats- bzw. Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedsländer gemeinsam mit dem Präsidenten der Europ. Kommission mind. 2 x jährlich im Europ. Rat zusammen. Er muß strittige Fragen klären, die im EU-Ministerrat ungelöst bleiben und gibt polit. Anstöße.


Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft:
F ür Fragen der Europäischen Verträge zuständig und überwacht den EU Ministerrat sowie die Europ. Kommission. Er kann Mitgliedsländer vor dem Gerichtshof anklagen, wenn Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.


Der Europäische Rechnungshof:
Er prüft die ordnungsgemäße Einnahmen und Ausgaben der EU-Institutionen und kontrolliert die Wirtschaftlichkeit; besteht aus 15 Mitgliedern - Amtszeit beträgt 6 Jahre.


Die Europäische Investitionsbank:
Eine \"Bank\" die wirtschaftlich weniger entwickelten europ. Ländern Kredite für langfristige Investitionen gewährt z. B. zum Ausbau der europ. Verkehrsnetze
1.2 Mitglieder der EU

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, GB, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, SF, Spanien
Seit dem 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union und hat somit auch ihre rechtlichen Grundlagen übernommen.

 
 

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