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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Europa-mittelmeer-abkommen





Weitere Assoziierungsabkommen, d. h. besonders enge Kooperationsverhältnisse (jedoch ohne Beitrittsoption), hat die EU mit Malta (in Kraft seit 1971), der Türkei (1964; Zollunion seit 1996), Tunesien (1998) und Zypern (1973) geschlossen sowie mit Israel (1995 unterzeichnet), Jordanien (1997), Marokko (1996) und der Palästinensischen Autonomiebehörde (1997; Interimsabkommen). Diese Assoziierungsabkommen bilden den Kern der "Europa-Mittelmeer-Partnerschaft" zwischen der EU und zwölf Staaten des Mittelmeerraumes: den genannten acht sowie Algerien, Ägypten, Libanon, Syrien und - seit 1999 - Libyen. Im so genannten Barcelona-Prozess - benannt nach der Gründungskonferenz der Partnerschaft in Barcelona 1995 - soll die Kooperation zwischen der EU und den zwölf Mittelmeerstaaten sukzessive ausgebaut werden, vor allem die wirtschaftliche, die 2010 in der Verwirklichung einer Freihandelszone münden soll; aber auch die politische, sicherheitspolitische, kulturelle und humanitäre Zusammenarbeit soll vertieft werden. Allerdings erzielte die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens noch kaum Fortschritte, weder in wirtschaftlicher noch in politischer Hinsicht.

    

 
 



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