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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Emanzipation





In der neuen westlichen Geschichte können grob drei Emanzipationsbewegungen unterschieden werden. Der erste Emanzipationsversuch der Frauen geschah im 12./13. Jhd., auch als Beginen -Bewegung bekannt. Charakteristisch ist, dass die Emanzipationsbestrebung innerhalb des kirchlichen Rahmens stattfand und diesen nicht infrage stellte.

     Nach anfänglichen Erfolgen muss diese Bewegung letztendlich als gescheitert betrachtet werden. Die zweite Emanzipationsbewegung entstand nach der Französischen Revolution . Die Ideale der Revolution Freiheit und Gleichheit galt nämlich zunächst nicht für Frauen. Doch im Begeisterungstaumel der Revolution entschlossen sich die Frauen ebenfalls für ihre Rechte zu kämpfen. Neu war hier, dass diese Bewegung sich nicht mehr an die Kirche orientierte wie die Beginen. Bekannt wurden diese Frauenrechtlerinnen unter anderem unter dem Namen Suffragetten .

     Wichtigste Ziele waren die Erlangung der Bürgerrechte (Wahlrecht , Recht auf Bildung , Recht auf Privateigentum und Erwerbsarbeit ). Das Ende dieser Bewegung kann europaweit zu Beginn des zweiten Weltkrieges datiert werden. Charakteristisch war hier, dass Rechte für Frauen eingefordert wurden, ohne die traditionelle Rollenverteilung zwischen Mann und Frau grundsätzlich in Frage zu stellen. Die dritte Frauenbewegung entstand mitte der 1940er Jahre, ausgehend von Frankreich. Zu einer Massenbewegung wurde sie in der Folge der Studentenunruhen der 1960er Jahre. Wieder war es eine Reaktion der Frauen darauf, dass die Männer die Belange der Frauen außen vor ließen.

     Diesmal wurde auch die traditionelle Rollenverteilung von Mann und Frau massiv in Frage gestellt. Der Katalog der thematisierten Frauenrechte wurde stark ausgeweitet und im Feminismus thematisiert. 1975 Öffnung der Offizierlaufbahn im Sanitätsdienst für Frauen (Ausgebildete Ärztinnen, Zahn- und Tierärztinnen, Apothekerinnen). 1989 Öffnung der Laufbahn Sanitätsoffizier-Anwärter für Frauen. 1991 Öffnung aller Bereiche des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes (auch Laufbahngruppen Mannschaften und Unteroffiziere) für den freiwilligen Dienst von Frauen. 1992 Öffnung der Sportkompanien der Bundeswehr für Spitzensportlerinnen (Militärfachliche Ausbildung für Tätigkeiten im Sanitätsdienst).

     11. Januar 2000 Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Frauen müssen Männern in Streitkräften gleichgestellt werden. 7. Juni 2000 Beschluss Bundeskabinett: Frauen stehen in den Streitkräften alle Laufbahnen und Verwendungen ohne Einschränkungen offen. 18. Juli 2000 Erste Eignungstests für Bewerberinnen für den Dienst in den Streitkrften außerhalb des Sanitäts- und Militärmusikdienstes.

     2. Januar 2001 (geplant) Erste Einstellungen von Soldatinnen für die Laufbahn Unteroffiziere und Mannschaften außerhalb des Sanitäts- und Militärmusikdienstes. 2. Juli 2001 (geplant) Erste Einstellungen für weibliche Offizier-Anwärter außerhalb des Sanitäts- und Militärmusikdienstes. Die Bundeswehr wird kleiner - der Anteil der Frauen in den Streitkräften größer. Das ist auf einen Nenner gebracht die Situation nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11.

     Januar dieses Jahres. Die 15 Richter in Luxemburg hatten befunden, dass der Ausschluss von Frauen von nahezu allen militärischen Verwendungen in Streitkräften gegen die Gleichstellungsrichtlinie der EU verstösst. Das Verteidigungsministerium hat ungewöhnlich schnell die Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil gezogen. Noch im Januar wurde im BMVg (FüSI) eine Steuergruppe \"Frauen in den Streitkräften\" eingerichtet, die prüfen sollte, welche zusätzlichen Verwendungsbereiche für weibliche Soldaten geöffnet werden können. Bisher konnten Frauen nur für den freiwilligen Dienst im Sanitäts- und Militärmusikdienst eingestellt werden. Am 7.

     Juni entschied dann das Bundeskabinett in Berlin: Zukünftig sind die Streitkräfte in ihrer ganzen Vielfalt für den freiwilligen Dienst von Frauen geöffnet. Alle Laufbahngruppen, Laufbahnen und Tätigkeitsbereiche stehen ihnen offen. Das Soldatengesetz und die Soldatenlaufbahnverordnung werden entsprechend geändert. Die Resonanz bei den Frauen in der Bevölkerung ist groß. Bis Anfang Juli registrierte die Bundeswehr mehr als 4 600 Anfragen von jungen Frauen im Alter von 17 bis 25 Jahren, die Interesse am militärischen Dienst in der Armee zeigten. Zum gleichen Zeitpunkt gingen bundesweit 650 Bewerbungen von Frauen für den Dienst in der Streitkräften außerhalb des Sanitäts- und Militärmusikdienstes bei der Bundeswehr ein.

     Bereits am 20. Juli bestanden im Zentrum für Nachwuchsgewinnung Nord in Hannover 15 junge Damen den Eignungstest für die Unteroffizier-Laufbahn, und zwar mit \"Bravour\", wie \"bundeswehr aktuell\" anerkennend vermerkte. Das gleich gilt für die elf jungen Damen, die zeitgleich bei der Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ) in Köln den Eignungstest für die Offizier-Laufbahn erfolgreich absolvierten. Die Auswahlkriterien unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der Männer. Die Frauen mußten gleichberechtigt mit männlichen Bewerbern eine Reihe von Prüfungen ablegen. Getestet wurden die geistigen und sportlichen Fähigkeiten.

     Gefragt sind ferner Konzentrationsfähigkeit, das Verhalten in der Gruppe und mathematisches Verständnis. Die Bewerberinnen in Hannover hatten zumeist einen mittleren Schulabschluss, jede zweite strebt eine Verwendung im Stabsdienst an, jede fünfte will zur Kampftruppe und jede zehnte im technischen Bereich eingesetzt werden. Übrigens: Antragstellerinnen aus der Truppe , d.h., aus dem Sanitäts- und Militärmusikdienst, die die Laufbahn wechseln möchten, werden in entsprechende Auswahlverfahren einbezogen. Am 2.

     Januar 2001 werden die ersten Soldatinnen für die Laufbahn der Unteroffiziere und Mannschaften eingestellt, so ist es geplant. Termin für die Einstellung weiblicher Offizier-Anwärter für alle Laufbahnen und Verwendungen ist der 2. Juli 2001. Langfristig werden nach Angaben des Verteidigungsministeriums etwa 15 000 Frauen bei einer Gesamtstärke der Streitkräfte von 280 000 Soldaten in der Truppe militärischen Dienst leisten. Das ist ein Anteil von 5,4 Prozent. Derzeit beträgt der Anteil von weiblichen Soldaten (rund 4500) an der Gesamtstärke nur 1,3 Prozent.

     Wie das Verteidigungsministerium ausdrücklich betont, werde es Quoten für die Einstellung von weiblichen Soldaten nicht geben, weder allgemein noch für den Einsatz oder für bestimmte Verwendungsreihen. Auch Truppenteile oder Dienststellen, denen ausschließlich Soldatinnen angehören, seien nicht vorgesehen. Frauen werden grundsätzlich zusammen mit Männern in einer Einheit Dienst leisten. Ferner wird vom Verteidigungsministerium darauf hingewiesen, dass Soldatinnen - wie männliche Bewerber auch - einzig nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eingestellt und verwendet werden. Die Öffnung weiterer Laufbahnen und Tätigkeiten für Frauen erfordere auch keine grundlegenden inhaltlichen Änderungen in den vorhandenen militärischen Vorschriften und Verordnungen. Grundsätzlich müssen Soldatinnen die gleichen Belastungen tragen wie ihre männlichen Kameraden.

     Vergünstigungen für Frauen werden von Soldatinnen auch nicht gewollt und wären dem gemeinsamen Leben und Arbeiten nur abträglich, so das BMVg. \"Nur gleiche Belastungen bei der Erfüllung eines gemeinsamen Auftrages läßt ein soldatisches Selbstverständnis erwachsen, das ausschließlich nach Funktion und Verantwortung, nicht aber nach dem Geschlecht eines Soldaten unterscheidet\", heißt es dazu in einer Info-Broschüre des BMVg. Für Frauen würden insofern die gleichen Regeln gelten, \"die sich für ihre männlichen Kameraden in den vergangenen Jahrzehnten bewährt haben\". Besondere Zulassungsvoraussetzungen oder Übernahmebestimmungen bedürfe es daher nicht. Es sei auch nicht beabsichtigt, weibliche Dienstgradbezeichnungen einzuführen. Eine \"Feldwebelin\" oder \"Majorin\" werde es nicht geben.

     Auch hinsichtlich des dienstlichen Status und bei der sozialen Absicherung gebe es keine Unterschiede. Für Soldatinnen seien jedoch geschlechtsspezifische Regelungen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Mutterschutz. Auch wird ihnen ein kleines Privileg eingeräumt: Die Bekleidung der Soldatinnen werde den \"weiblichen Bedürfnissen angepasst\", heißt es. Auch auf Lippenstift und Schmuck zur Uniform müsse nicht völlig verzichtet werden. \"Bei Übungen, im Gefechtsdienst und im Einsatz ist dies jedoch nicht angebracht\", so einschränkend das BMVg. Um die Frauen verzugslos in alle Laufbahnen und Verwendungen zu integrieren, sind \"Integrationsseminare\" für Vorgesetzte geplant.

     Sie werden hierbei gezielt auf die Aufnahme von Soldatinnen in ihren Einheiten und Verbänden vorbereitet. Es sollen \"Handlungsempfehlungen\" erarbeitet werden, die künftig auch in die allgemeine Führerausbildung Eingang finden. Abschließend weist das BMVg darauf hin, dass Soldatinnen sich in der Bundeswehr bereits bewährt haben, besonders bei den Auslandseinsätzen in Kambodscha, Somalia, in Ost-Timor sowie gegenwärtig in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. Hier seien ständig 100 Soldatinnen aller Laufbahngruppen der Sanitätsdienstes im Einsatz. Auch die Meinung der Bevölkerung in Deutschland zu Soldatinnen in der Bundeswehr sei positiv. Die gesellschaftliche Akzeptanz der weiteren Öffnung der Streitkräfte für Frauen sei somit gewährleistet.

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