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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die zivilgesellschaft- definition



Die Zivilgesellschaft befindet sich in einer vorstattlichen oder nichtstaatlichen Handlungssphäre und besteht aus einer Vielzahl pluraler, auf freiwilliger Basis gegründeter Organisationen und Assoziationen, die ihre spezifische Interessen artikulieren und autonom organisieren. Sie ist im Zwischenbereich von Privatsphäre und Staat angesiedelt. Akteure der Zivilgesellschaft sind damit in die Politik involviert, ohne jedoch nach staatlichen Ämtern zu streben.

Entsprechend sind Gruppen, die ausschließlich private Ziele verfolgen (Familien, Unternehmen etc.) ebenso wenig Teil der Zivilgesellschaft wie politische Parteien, Parlamente oder staatliche Verwaltungen.

Sie beruht im Kern auf der Anerkennung des Anderen (Toleranz) und auf dem Prinzip der Fairness. Ausgeschlossen ist die Anwendung physischer Gewalt. Doch dieser Grundkonsens hebt die bestehende interne Konkurrenz nicht auf, sondern befähigt allenfalls in extremen politischen Abwehrsituationen die Akteure der Zivilgesellschaft zu kolektiven strategischen Handeln. Der zivile Konsens bildet gemeinsam mit der Ausrichtung auf öffentliche Angelegenheiten und der Orientierung am kommunikativen Handeln, das sich auf individueller Ebene in der Ausbildung eines Bürgersinns wiederfindet.

 
 

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