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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die wichtigsten beschlüsse



Nizza - Beim EU-Gipfel in Nizza gab es folgende wichtigen Entscheidungen:
Erweiterung: Die EU will ab Ende 2002 neue Mitgliedsländer aufnehmen können, wenn diese entsprechend vorbereitet sind. Die EU nennt aber keine konkreten Beitrittstermine für zwölf Länder Mittel- und Osteuropas sowie des Mittelmeerraumes. Die EU hofft, dass die ersten neuen Mitgliedsländer an den Wahlen zum Europaparlament 2004 teilnehmen können.
Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat: Betroffen sind rund 40 Artikel im EU-Vertrag, für die bisher Einstimmigkeit nötig war. Bei wichtigen Artikeln wie beispielsweise Steuern bleiben die Vereinbarungen aber deutlich hinter den Erwartungen zurück.
Stimmengewichtung: Im EU-Ministerrat haben Deutschland und Frankreich nach wie vor gleich viele Stimmen. Es sind nun jeweils 29 nach zuvor zehn. Großbritannien und Italien erhalten ebenfalls 29 Stimmen. Es folgen Spanien und der Beitrittskandidat Polen mit jeweils 27.
EU-Kommission: Von 2005 an soll jedes Land nur noch einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Erst wenn die EU 27 Mitglieder hat, soll die Zahl der Kommissare überprüft werden. Die Position des Kommissionspräsidenten wird stärker.
Verstärkte Zusammenarbeit: Gebilligt wurde ein neues, vereinfachtes Verfahren für eine verstärkte Zusammenarbeit einer Gruppe von EU-Ländern. Diese Form existiert bereits, beispielsweise bei der Gemeinschaftswährung Euro.
Post-Nizza-Prozess: Es soll 2004 eine neue Regierungskonferenz der EU vor allem zur Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedsländern einberufen werden.
BSE: Für die Sonderkosten der BSE-Krise, wie Tierkadaver-Beseitigung oder andere Fütterungsmethoden, werden die EU-Staaten keine zusätzlichen Mittel bereitstellen. Die Vorschläge der EU-Kommission zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE werden gebilligt. Besonders hervorgehoben wird, dass dies \"unter strikter Einhaltung der Haushaltsplanung\" geschehen wird.
Grundrechtecharta: Diese regelt die Grundrechte der EU-Bürger, ist aber nicht rechtsverbindlich. Die Charta könnte ein Vorläufer einer europäischen Verfassung sein.
Sozialagenda: Die Europäische Sozialagenda ist ein Fahrplan mit Schwerpunkten der Sozialpolitik in der Union. Die Agenda fordert die Modernisierung des europäischen Sozialmodells und den Aufbau eines \"aktiven Wohlfahrtsstaates\".
Militärpolitik: Der EU-Gipfel legte das Fundament für eine eigene Militärpolitik, vermied aber wegen britischer Bedenken Äußerungen zum Nato-Verhältnis. Die EU will auf militärischem Gebiet bald einsatzfähig sein. Geplant ist die Aufstellung einer Kriseneingreiftruppe aus nationalen Kontingenten bis 2003.

 
 

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