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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versicherung

Globalisierung

Die unfallversicherung



Entstehung: / Im deutschen Sozialsystem kommen drei Prinzipien zur Geltung:

das Fürsorgeprinzip etwa in der Sozialhilfe oder beim Wohngeld

das Versorgungsprinzip bei der Vergütung der Staatsbediensteten, bei Kindergeld oder der Kriegsopfer- bzw. Vertriebenenversorgung

das Versicherungsprinzip.

Deren Grundstein legte Kaiser Wilhelm I. am 19. November 1881, als er Regeln zum Aufbau einer Arbeiterversicherung unter anderem gegen Unfall verkündigte. Diese sogenannte Kaiserliche Botschaft setzte der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck um und es wurde am 9. Juli 1884 das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli verkündete.

Ein bedeutender Meilenstein der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches, das am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist. Das SGB VII ersetzt somit die Vorschriften des seit 123 Jahren geltenden Dritten Buches der Reichsverordnung.

Dieses Gesetz hat trotz seiner zahlreichen Änderungen in seinen wesentlichen Bestandteilen des:

Schutzes der Versicherten und seiner Familie vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Beitragsfinanzierung durch Umlageverfahren allein durch die Unternehmer und die damit verbundene Ablösung der Unternehmerhaftung

der ganzheitlichen Ansätze zur Prävention, Rehabilitation und Entschädigung aus einer Hand bis heute Gültigkeit.



Kennzeichen der gesetzlichen Unfallversicherung:



Haftungsprinzip: Geschieht dem Arbeitnehmer ein Unfall bzw. erleidet er eine Berufskrankheit, deckt der Arbeitgeber dieses Risiko ab.



Soziales Schutzprinzip: Der Arbeitnehmer hat auch Ansprüche auf Leistungen, wenn den

Arbeitgeber keine Schuld trifft, z. B. ein Wegeunfall.

Aufgrund des Haftungsprinzips, zahlt nicht die versicherte Person, sondern der Arbeitgeber die Beiträge, da dies eine Haftpflichtversicherung für Ihn ist.

Aufgaben der Unfallversicherung (nach Maßgabe der Vorschriften des SGB VII)

mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten ( Prävention)

nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (Rehabilitation, Entschädigung)

Versicherter Personenkreis:



Der Versicherungsschutz besteht:



ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder Einkommen

bei einer ständigen, aber auch bei einer vorübergehenden Beschäftigung.

Der Versicherungsschutz ist selbst dann gewährleistet, wenn der Betrieb vom Unternehmer noch nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet wurde oder wenn der Unternehmer keine Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt hat.

Auch folgende Personengruppen sind gesetzlich unfallversichert:

Personen, die zeitlich begrenzt im Ausland tätig sind

Personen in der Rehabilitation

Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie zum Beispiel Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen

Kinder in Kindergärten, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung

Personen beim Selbsthilfebau

Personen, die in der Landwirtschaft arbeiten (selbständig oder als abhängig Beschäftigte)

Auch Unternehmer können sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. In einigen Branchen sind sie durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert.



Träger:



Im Gegensatz zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten für den umfassenden Versicherungsschutz der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung tragen die Arbeitgeber.

Im Bereich der Öffentlichen Hand tragen der Bund, die Länder und Gemeinden die Kosten.

Die unter staatlicher Aufsicht stehenden Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben das Recht, sich selbst zu verwalten. Sie haben sich zu zwei Dachverbänden, dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und dem Bundesverband der Unfallkassen, zusammengeschlossen, die per 1. Juli 2007 zum Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung fusionieren werden.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind im SGB VII aufgelistet

Dies sind noch im Einzelnen:

die Gewerblichen Berufsgenossenschaften

die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften

die Unfall- und Feuerwehrunfallkassen mit mehr als 30 Unfallversicherungsträgern wie: die Unfallkasse des Bundes, der Eisenbahn, der Post und Telekom, der Länder, der Feuerwehr, Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden und die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich.



Leistungen:



Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.



1. Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Erstversorgung, ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich Versorgung mit Zahnersatz

Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln (einschließlich Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie)

Versorgung mit Hilfsmitteln (insbesondere Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch)

häusliche Krankenpflege

Belastungserprobung und Arbeitstherapie



2.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beratung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen

Zuschüsse an Arbeitgeber

Aus- und Fortbildung, Umschulung



3. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, insbesondere Hilfen

zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

zur Verständigung mit der Umwelt

bei Beschaffung, Erhalt und Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung

zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten

zur Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben



4.Ergänzende Leistungen

ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Aufsicht

Reisekosten (auch für Familienheimfahrten) zur Durchführung der Leistungen

Betriebs- und Haushaltshilfe

Kinderbetreuungskosten

Kraftfahrzeughilfe

Wohnungshilfe



5.Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Gewährung von Pflegegeld

auf Antrag Stellung einer Pflegekraft (Hauspflege)

Unterhalt und Pflege in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege)



6.Geldleistungen

Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit

Übergangsgeld während der Dauer berufsfördernder Leistungen

Versichertenrente

Hinterbliebenenleistungen (Sterbegeld, Überführungskosten, Witwen- und Waisenrenten)

 
 

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