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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die kommanditgesellschaft (kg) -





Was ist eine KG? Die KG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern: mindestens ein Vollhafter (Komplementär) und mindestens ein Teilhafter (Kommanditist).


Wie ist die Haftung bei der KG geregelt?

Die Komplementäre haften für Gesellschaftsschulden wie die Gesellschafter der OHG, d.h. unbeschränkt, solidarisch und unmittelbar.
Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihre Kapitaleinlage (beschränkte Haftung).


Nennen Sie Rechte und Pflichten der Komplementäre!

Die Komplementäre haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Gesellschafter der OHG.


Nennen Sie Rechte und Pflichten der Kommanditisten!

Zu den Rechten der Kommanditisten zählen:

. Kontrollrecht,
. Recht zur Einsicht in Bücher und Bilanzen,
. Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften,
. Recht auf Gewinnanteil (4% auf Kapitalanteil, Rest in angemessenem Verhältnis= gesetzliche Regelung nach dem HGB Für alle Gesellschafter der KG; abweichende vertragliche Vereinbarung sind möglich),
. Recht auf Kündigung (6 Monate auf Geschäftsjahresende).




Zu den Pflichten der Kommanditisten zählen:

. Pflicht zur Kapitaleinlage (keine Mindesthöhe),
. Pflicht zur Verlustbeteiligung (in angemessenem Verhältnis),
. Haftpflicht (nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage).


Welche Gründe sprechen für die Rechtsform der KG?

Für die KG als Rechtsform sprechen:

. Eignung für Familiengesellschaften (z.B. Vater wird Komplementär, und Kinder werden Kommanditisten),
. Erhöhung des Geschäftskapitals durch die Aufnahme von Kommanditisten (geschäftsführungsbefugnis des Komplementärs wird dadurch nicht berührt).

 
 



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