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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die europäische kommission -



Zahl der Mitglieder - 20 | Amtszeit 5 Jahre (1995-2000) | Sitz: Brüssel
Die Europäische Kommission spielt aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben eine zentrale Rolle in der Politik der Europäischen Union. In mancher Hinsicht ist sie das Kernstück Europas.
Ohne die 20 Mitglieder und die 15 000 Bediensteten der Kommission könnte die Union nicht funktionieren. Die Kommission wacht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts und über das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts, ihr obliegt die Konzipierung und Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Politik für die regionale Entwicklung, der Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie der Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans. Die Programme für Forschung und technologische Entwicklung werden ebenfalls von der Kommission betreut.
Die Mitglieder der Kommission müssen ihr Amt im alleinigen Interesse der Europäischen Union und in völliger Unabhängigkeit von den nationalen Regierungen ausüben. Die Kommission tritt wöchentlich zusammen, um ihre Arbeit zu erledigen: Annahme von Vorschlägen, Ausarbeitung politischer Dokumente und Debatten über die Entwicklung in den vorrangigen Bereichen ihrer Politik
Organisation
Mit 15 000 Bediensteten ist die Kommission die größte Institution der EU. Jeder fünfte Bedienstete arbeitet im Übersetzungs- oder Dolmetschdienst
Die Arbeit der Kommission
Die Kommission ist nicht allmächtig. Ihre Vorschläge, Maßnahmen und Entscheidungen werden von allen anderen Institutionen, ausgenommen die Europäische Investitionsbank, auf vielfältige Weise geprüft und beurteilt. Die Kommission hat drei klassische Aufgaben:
. sie macht Vorschläge für EU-Rechtsvorschriften;

. sie ist die Hüterin der Verträge;
. sie führt die Unionspolitik durch und handelt im Namen der Union internationale Übereinkommen aus.

Initiatorin von Rechtsvorschriften
Am Anfang steht ein Vorschlag der Kommission. Ohne ihn kann keine gemeinschaftliche Rechtsvorschrift erlassen werden. Sie läßt sich stets von drei Grundsätzen leiten:
Wahrung des europäischen Interesses: eine geplante Rechtsvorschrift muß den Interessen der gesamten Union und ihrer Bürger entsprechen
Anhörung der betroffenen Kreise: Ehe sie einen Vorschlag endgültig präsentiert, befragt sie Regierungen, Industriekreise, Gewerkschaften, sonstige Interessengruppen und Sachverständige
Subsidiaritätsprinzip: ist im Vertrag über die Europäische Union verankert. Es besagt, daß die Union nur Aufgaben an sich ziehen darf, die sie besser erfüllen kann als die Mitgliedstaaten.
Hat die Kommission einen Vorschlag fertig ausgearbeitet, übermittelt sie ihn förmlich an den Rat und das Parlament.

Hüterin der Verträge:
Die Kommission wacht über die korrekte Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten. Verletzt ein Mitgliedstaat die Pflichten, wird die Kommission tätig und kann gegebenenfalls ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof fordern. In bestimmten Fällen kann die Kommission Bußgelder gegen Personen, Unternehmen und Organisationen verhängen, die gegen das Gemeinschaftsrecht. Die Kommission wacht auch sorgfältig über die staatlichen Beihilfen an die Industrie.

 
 

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