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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die entwicklung des tourismus in den bayerischen alpen bis anfang der 80`er jahre



Der Grundstein für die Entwicklung des Tourismus in den bayerischen Alpen war die Erschließung mit der Eisenbahn. So wurde 1890 die Eisenbahnstrecke München - Garmisch Partenkirchen eröffnet, 1900 erhielt Oberammergau einen Eisenbahnanschluss. Durch diesen verkehrstechnischen Fortschritt wurde es einer größeren Zahl der Bevölkerung ermöglicht, ihre Freizeit in den Bergen zu verbringen. Waren es zuvor nur wenige, vor allem begüterte Leute, die sich in den Bergen erholten, so rückte nun vor allem für die Bewohner Münchens, Augsburgs und Stuttgarts die Alpenregion in erreichbare Ferne. Vom heutigen Massentourismus war man allerdings noch meilenweit entfernt. Mit Beginn der 20`er Jahre setzte im Zuge des allgemeinen Wirtschaftsaufschwungs und den damit verbundenen steigenden Löhnen ein weiterer Bedeutungszuwachs für Freizeitaktivitäten ein. Als Transportmöglichkeiten wurden nun Aufstiegshilfen erbaut um die Wanderer und Skifahrer auf die Berge zu befördern. 1926 entstand die erste Seilbahn in Deutschland, die Kreuzeckbahn bei Garmisch Partenkirchen, 1929/30 wurde die Zugspitz - Zahnradbahn in Betrieb genommen. Mit dem erhaltenen Zuschlag für die Austragung der Olympischen Winterspiele 1936 in Garmisch Partenkirchen begann vor allem im Werdenfelser Land ein intensiver Infrastrukturausbau. Zahlreiche Hotelbauten aus dieser Zeit zeugen noch heute von diesem Bauboom, die Skisprungschanzen sowie eine inzwischen zum Wanderweg umfunktionierte Bob- und Rodelbahn sind weitere Elemente die auch heute noch das Landschaftsbild prägen. Am intensivsten schritt in dieser Zeit die Rodung der Bergwälder in der Garmisch Partenkirchener Region zum Zwecke des Pistenbaus voran. Die Skiregion Hausberg/Kreuzeck ist seit damals in ihrer flächenhaften Ausdehnung kaum gewachsen.
Durch den 2. Weltkrieg wurde diese Entwicklung abrupt gestoppt.
Nach dem Krieg begannen erst allmählich mit den steigenden Gehältern erneute Fremdenverkehrsbewegungen in Richtung deutscher Alpen.
Ab 1963 ging es aber mit den Ankünften und Übernachtungszahlen steil bergauf. Als Hauptursache ist hier die Einführung der fünf Tage Woche, sowie die Mindesturlaubsdauer von drei Wochen/Jahr. Im Zuge des immer größer werdenden Wohlstandes, auch für die breite Masse der Bevölkerung, kam es zu einem sprunghaften Ansteigen der Individualmotorisierung. Dies hatte zur Folge, dass die Gemeinden im Alpenraum begannen, mit einem massiven Infrastrukturausbau den steigenden Gästezahlen gerecht zu werden. Zahlreiche Hotels, Straßen und weitere Einrichtungen wie Kurverwaltungen, Theater und öffentliche Einrichtungen veränderten in kurzer Zeit das Erscheinungsbild der bis dahin doch eher beschaulichen Alpengemeinden. So wurde beispielsweise 1982 die Autobahn München - Garmisch Partenkirchen eröffnet. Am deutlichsten wird dieser Zuwachs im Bereich der mechanischen Aufstiegshilfen:
Waren es im Jahre 1950 noch 26 Bergbahnen (ohne Schlepplifte) und 2 Zahnradbahnen, die die Besucher auf die Berggipfel brachten, so waren es 1960 schon 55 Bergbahnen, weitere 10 Jahre später 75. Bis 1983 wurden weitere 24 Bergbahnen errichtet, die Zahl der Zahnradbahnen blieb seit der Anfangszeit konstant.
Diese Entwicklung blieb nicht ohne Folgen, die bis Anfang der achtziger Jahre erreichten Ankunfts- und Übernachtungszahlen sprechen ein deutliches Bild:
!980 waren insgesamt in den Ferienregionen im deutschen Alpenraum rund 3,6 Millionen Gästeankünfte und circa 30 Millionen Übernachtungen zu verzeichnen. Noch bevor der erste Landesentwicklungsplan Bayerns erstellt wurde, sah sich die bayerische Landesregierung dazu verpflichtet, im bayerischen Alpenraum ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von natürlichen und menschlichen Ansprüchen zu schaffen. Deshalb trat 1972 die Verordnung ,,Erholungslandschaft Alpen\", kurz Alpenplan, in Kraft. Ziel dieses Planes ist es, ,,die Erschließung des Alpengebietes mit Verkehrsvorhaben, insbesondere mit



- Bergbahnen und Liften, soweit sie dem öffentlichen Verkehr dienen
- Ski-, Grasski-, sowie Skibobabfahten und Rodel- und Sommerrutschbahnen
- öffentlichen Straßen sowie Privatstraßen und Privatwegen, mit Ausnahme von Wanderwegen
- Flugplätzen (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände)


so zu ordnen, dass



- ausgewogene Lebens- und Arbeitsbedingungen seiner Bewohner gewährleistet bleiben
- die Naturschönheiten und die Eigenart als Erholungsgebiet sowie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten werden
- der erholungssuchenden Bevölkerung der Zugang zu diesem Gebiet gesichert bleibt.\"


(aus: Landesentwicklungsprogramm Bayern 1994, S.109)
Zur Verwirklichung der oben genannten Ziele nahm man zunächst eine Einteilung des Alpenraumes in 3 Zonen, die je nach Art unterschiedliche Infrastrukturmaßnahmen erlauben oder untersagen.



· In der Zone A(35% der Fläche des Bayerischen Alpenraumes), im wesentlichen sind dort auf rund 2000 km^2 die besiedelten Talräume sowie die stärker erschlossenen Bergregionen enthalten, sind Infrastrukturausbauten im allgemeinen unbedenklich. Mit Ausnahme von Flughäfen und Landeplätzen, sowie Maßnahmen die sich auf den Wasserhaushalt können generell alle Bauvorhaben verwirklicht werden.
· In der Zone B(sie nimmt 23% der Fläche ein), sind auf insgesamt 1262 km^2 Erschließungsmaßnahmen nur zulässig, solange die Erfordernisse der Raumplanung, des weiteren die Belange des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes entsprechende Berücksichtigung finden.
· In der Zone C(2337 km^2 entsprechen 42% der Gesamtfläche), werden die besonders schützwürdigen Gebiete, z.B. Naturschutzgebiete zusammengefasst. Hier sind die genannten Erschließungsvorhaben landesplanerisch unzulässig, dennoch ist nicht jegliche Art der Freizeitnutzung ausgeschlossen. Vor allem den naturnahen Freizeitaktivitäten, wie dem Ski- oder Bergwandern, die ohne ökologisch belastenden Erschließungsmaßnahmen möglich sind, sollen diese Bereiche vorbehalten bleiben.

 
 

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