Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das österreichische gentechnikgesetz



Mit 1. Jänner 1995 ist in Österreich das Gentechnikgesetz in Kraft getreten. Es regelt jene Freisetzungen, die zu Forschungs- und Entwicklungszwecken oder anderen Zwecken mit Ausnahme des Inverkehrbringens beabsichtigt sind. Diese Freisetzungen müssen von der österreichischen Behörde genehmigt werden und dürfen auch nur in Österreich erfolgen. In Österreich wurde bis Ende 1998 noch kein derartiger Freisetzungsantrag genehmigt.

Das Gentechnikgesetz regelt weiters das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismenin Laboratorien sowie die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie beim Menschen.

Drei Ministerien sind mit der Prüfung von Freisetzungen für gentechnisch veränderte Pflanzen befaßt: Das Bundeskanzleramt/Bundesministerin für Frauen-angelegenheiten und Verbraucherschutz ist sowohl für den Bereich der Freisetzungen und des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen als auch für den Bereich der neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten (Novel-Food) die zuständige Behörde. Eine Ausnahme stellen die Aktivitäten der Universitäten dar. In diesem Fall ist für Freisetzungsaktivitäten das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr die zuständige Behörde. Das Bundesmini-sterium für Umwelt, Jugend und Familie bzw. das diesem Ministerium unterstellte Umweltbundesamt berät die zuständige Behörde im Falle von Freisetzungen bzw. beim Inverkehrbringen von Produkten.

Von 7.-14. April 1997 fand in Österreich das Gentechnik-Volksbegehren statt, das von 1,225.790 Österreicherinnen und Österreichern unterzeichnet wurde. Das Volksbegehren richtete sich gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelproduktion sowie gegen die Patentierung von Leben. Aufgrund des großen Erfolges des Gentechnik-Volksbegehrens wurde im Parlament ein eigener Sonderausschuß zur Behandlung des Gentechnik-Volksbegehrens gebildet. Das Resultat dieser Verhandlungen mündete in einer Novellierung des Gentechnik-Gesetzes, die vor allem eine Stärkung der Bürgerbeteiligung bei Genehmigungsverfahren zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen zu Forschungszwecken und erstmals Haftungsregelungen für Gentech-Firmen vorsieht.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Neue Lohnformen
indicator LSD und Heroin
indicator Statistiken zur geschichtlichen Entwicklung
indicator Der kritisch-utopistische Sozialismus und Kommunismus
indicator Die Umweltbelastung
indicator Budget
indicator Buchhaltung der Zahlungsbilanz
indicator Lebensversicherung
indicator Stalingrad
indicator Zielgruppe: Genaue Kenntnis ist wertvoll


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution