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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Budget



Unter einem Budget versteht man allgemein einen Finanzplan, bei dem die zu erwartenden Einnahmen den geplanten Ausgaben gegenübergestellt werden. Es wird meist für ein Jahr erstellt.
Die Aufstellung des Haushaltsplanes des Bundes (Budgetvoranschlag) beginnt mit der Besprechung auf Beamtenebene (Bedarfsmeldungen der Dienststellen und Ministerien, Schätzungen der Einnahmen...) und setzt sich später auf Ministerebene fort. Der Finanzminister hat dabei die Aufgabe die Vorstellungen der einzelnen Ministerien zu koordinieren. Dabei muß er aber auch die politischen Zielsetzungen der Regierung berücksichtigen und die Möglichkeiten der Finanzierung auf die konjunkturelle Entwicklung abstimmen.
Wenn die Regierung (der Ministerrat) den Budgetvorentwurf billigt, muß dieser bis spätestens zehn Wochen vor Jahresende dem Nationalrat vorgelegt werden. Dann wird über das Budget und die Arbeit der Regierung zu dessen Erarbeitung diskutiert. Von den Massenmedien wird diese Diskussion in die Öffentlichkeit.
Im Parlament genügt die einfache Mehrheit. Aus dem Voranschlag wird das Bundesfinanzgesetz für das folgende Jahr.
Das Budget zu erstellen und zu vollziehen gehört zu den schwierigsten Aufgaben einer Regierung und stellt oftmals eine Zerreißprobe für Koalitionsregierungen dar.
Das Budget hat folgende Funktionsbereiche:
. Allokationsfunktion: Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und Diensten
. Distributionsfunktion: Umverteilung von Einkommen und Vermögen
. Wirtschaftspolitische Funktion: Beeinflussung von Wirtschaftsablauf und Wirtschaftsstruktur
Die Bewertung, ob ein Budget "gut" oder "schlecht" ist, hängt nicht nur von der Höhe des Defizits ab. Vom Budgetdefizit werden nämlich auch wesentliche Impulse für die Wirtschaft erwartet.
Da Österreich ein föderativer Bundesstatt mit neun Bundesländern ist, stellt sich die Frage, wie die Staatsaufgaben und damit alle öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf die einzelnen Gebietskörperschaften aufgeteilt werden.
Durch das Bundesverfassungsgestz ist die Zuständigkeit von Bund, Land und Gemeinden genau geregelt.

 
 

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