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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Begriffsbestimmungen





. Fremder ist, wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

. Einreise ist das Betreten, Ausreise das Verlassen des Bundesgebietes.

. Durchreise ist das Durchqueren des Bundesgebietes samt den hierfür unerläßlichen Unterbrechungen.

. Reisedokument ist ein Reisepaß, Paßersatz oder ein sonstiges durch Bundesgesetz, Verordnung oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen für Reisen anerkanntes Dokument. Ausländische Reisedokumente genießen den strafrechtlichen Schutz inländischer öffentlicher Urkunden.
§§ 224 und 227 Abs. 1 StGB, BGBl. Nr. 60/1974

. Ein Reisedokument ist gültig, wenn es von einem hierzu berechtigten Völkerrechtssubjekt ausgestellt wurde, die Identität des Inhabers zweifelsfrei wiedergibt, zeitlich gültig ist und sein Geltungsbereich die Republik Österreich umfaßt. Die Anbringung von Zusatzblättern im Reisedokument muß bescheinigt sein.

. Schengener Durchführungsübereinkommen ( SDÜ ) ist das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Witschaftsunion, der BR Deutschland und Frankreich betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen.

BGBl. III Nr. 90/1997

. Beitrittsübereinkommen ist das Übereinkommen vom 28. April 1995 über den Beitritt Österreichs zum SDÜ.

BGBl. III Nr. 90/1997

. Vertragsstaat ist ein Staat, für den das Beitrittsübereinkommen in Kraft gesetzt ist. Das sind neben A auch D, F, NL, B, LUX, ESP, POR u. I.

. EWR-Bürger sind Fremde, die Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.

. Drittstaaten sind Staaten, die nicht Vertragspartei des EWR-Abkommens sind, Drittstaatsangehörige sind Fremde, die nicht EWR-Bürger sind.

. Grenzgänger sind Fremde, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat haben, in den sie täglich zurückkehren, und die sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einem unmittelbar an diesen Staat grenzenden politischen Bezirk in Österreich oder in den Freistädten Eisenstadt oder Rust aufhalten.

. Pendler sind Fremde, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat haben, in den sie täglich zurückkehren, und die sich - ohne Grenzgänger zu sein - zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Österreich aufhalten.

 
 



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