Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Zuständigkeit der gerichte


1. Finanz
2. Reform

Die Zuständigkeit ist das Recht und die Pflicht eines Gerichtes, die Geschäfte der Rechtsprechung auszuüben.
Es werden die sachliche und die örtliche Zuständigkeit unterschieden.


1.1.1. sachliche Zuständigkeit:
Alle Klagen sind bei dem sachlich zuständigen Gericht anzubringen; Sie regelt bei welcher Gerichtstype (Bezirksgericht, Gerichtshof erster Instanz, usw.) eine Sache anhängig gemacht werden kann.

1.1.2. örtlichen Zuständigkeit:
Bei der örtlichen Zuständigkeit wird jedem Gericht ein bestimmtes Gebiet (zB: Bezirke, Gemeinden, Bundesländer) als räumlicher Wirkungsbereich (=Sprengel) zugewiesen.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Organization of the Parliament
indicator Deutschlandpolitik
indicator Ordnungswidrigkeiten
indicator Aufgaben des St"rfallbeauftragten
indicator Das Grundgesetz
indicator Cannabis - erlaubt oder illegal?
indicator Der Begriff des Sozialismus
indicator Die Staatsgewalt
indicator Der Zweck der Strafinstitutionalisierung in den NS-Konzentrationslagern
indicator George Orwell "1984"


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution