Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Zahlung mit smartcards (geldkarte)


1. Finanz
2. Reform



Eine weitere sehr sichere Methode des elektronischen Geldes ist die Smartcardtechnologie (Geldkarte). Die Geldkarte enthält einen Mikrochip, der virtuelles Geld in Form von digitalen Geldeinheiten speichern, abgeben, sowie wieder auffüllen kann. Ein wesentlicher Vorteil dieses Systems besteht daran, daß die Karte mit einem Bargeldäquivalent wieder aufladbar ist. Das bedeutet, daß der Eigentümer bei Diebstahl oder Verlust der Karte, nur den gerade in der Karte gespeicherten Wert verliert. Smartcards sind vergleichbar mit den bereits seit Jahren im Einsatz befindlichen Telefonkarten für Kartentelefone.
1994 wurde von der ESD GesmbH (https://www.esd.de) eine interessante Hardwarelösung, der MeChip, entwickelt. Hier wird eine Smartcard mit dem speziell designten Chip zwischen Tastatur und Computer geschaltet. (genauere Beschreibung des MeChips und der Geldkarte unter dem Punkt 2.8 Sicherheit)


Proton
Die Fa. Banksys, das belgische Zahlungsnetzwerk, begann die Vermarktung ihrer Smartcard 1995. Die Karte wird mit Bankautomaten geladen und kann für kleinere Käufe bis BFr 5.000,-
(ca. 280,- DM) genutzt werden. Etwa 32.000 Protonkarten sind im Umlauf. Neben Belgien ist Proton auch in der Schweiz, Australien, Brasilien und den Niederlanden im Einsatz.


Java Card
Mit der sogenannten Java Card 2.0 zeichnet sich ein neuer Standard bei den Smartcards ab. Durch die universelle Programmierschnittstelle Java-Card-API 2.0, auf der Basis der Programmiersprache Java, vereinfacht sich die Umsetzung von sicherheitsrelevanten Anwendungen erheblich. Das Sicherheitsprotokoll SET (Secure Electronic Transaction) wird direkt auf die Smartcard integriert (siehe 2.8.10 Protokolle). Zusätzlich werden Authentifizierungs-Protokolle unterstützt, die das unzulässige Schreiben und Lesen von Daten wirkungsvoll verhindern.

Zahlung mit Chipkarte (elektronische Geldbörse)
Der Einsatz von Chipkarten ist bis dato zwar noch nicht realisiert, aber wird diese eine bedeutende Rolle für den Zahlungsverkehr im Internet spielen. Der Grund dafür ist in einer enorm potentiellen Kosteneinsparung zu suchen. Da Chipkarten große Sicherheit bieten, kann bargeldloser Zahlungsverkehr nämlich zukünftig ohne sofortige Prüfung der Gültigkeit einer EC-Karte, also offline, durchgeführt werden. Die durch eine Prüfung entstehenden kosten könnten durch den Einsatz einer Chipkarte reduziert werden. Daher werden etwa 50 Millionen EC-Karten in Deutschland mit Chips und einer Geldbörsenfunktion ausgestattet.
Die weite Verbreitung und hohe Sicherheit, läßt eine ungewöhnlich große Akzeptanz eines solchen Angebots erwarten.2)

Telecash
Als Alternative zur Kreditkarte entwickelte die Stuttgarter Telecash die TC-Moneybytes (https://www.telecash.de). Der Kunde zahlt mit dem Geldkartenchip auf der EC-Karte. Für PCs gibt es einen Adapter, der ins Diskettenlaufwerk geschoben wird und der Betrag wird dann vom Chip abgebucht. Da EC-Karten weiter verbreitet sind und eher akzeptiert werden als Kreditkarten erhofft sich Telecash eine besonders günstige Position.3)

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Der Parlamentarische Rat 2
indicator Aktuelle Veränderungen
indicator Welche Merkmale hat ein Staat?
indicator Wolf von Lojewski
indicator Jugendkultur und Außen: Zusammenfassung
indicator Verträge und Ziele der EG
indicator Arbeitsinspektion
indicator DAS ÖSTERREICHISCHE STAATSGEBIET
indicator Formen elektronischen Geldes
indicator KAPITALERHÖHUNG UND KAPITALHERABSETZUNG




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution