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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Werbesendungen


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Der Postkasten quillt über vor Werbesendungen, vor der Wohnungstür stapeln sich die Prospekte - die unerwünschte Werbeflut bereitet vielen Menschen Ärger. Sie können aber etwas dagegen tun. Je nach Art der Zustellung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Werbesendungen loszuwerden.

Per Post "An einen Haushalt"

Im Briefkasten befinden sich oft Prospekte, die nicht persönlich adressiert sind, sondern "An einen Haushalt". Wenn Sie diese nicht wünschen, können Sie sich am Postamt in eine Liste eintragen lassen. Dafür erhält man einen gelben Aufkleber, der am Postfach angebracht wird. Die Zustellung der Post weiß, daß kein Werbematerial dieser Sorte erwünscht wird.

Adressierte Werbung

Ist auf dem zugesandten Werbematerial die Adresse drauf, so hilft der gelbe Aufkleber nichts. Dazu muß man sich in die sogenannte "Robinson-Liste" eintragen lassen. Diese Liste führt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation in der Bundeswirtschaftskammer. Eine Postkarte mit der Bitte um Aufnahme in dieser Liste an die Adresse: Fachverband Werbung und Marktkommunikation, Wiedner Hauptst. 63, 1045 Wien, genügt.

Direktwerbung durch Verteiler

Dagegen hilft der Aufkleber der Arbeiterkammer Oö. Diesen bringen Sie an der Haustüre an. Auch ein selbstangefertigtes Schild, das deutlich darauf hinweist, muß der Verteiler respektieren. Wird trotz eines derartigen Hinweisschildes weiter Werbematerial vor die Tür gelegt, so kann man dagegen mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. Diese Klage, die auf Unterlassung künftiger Störungen gerichtet ist, muß innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden.

 
 



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