Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Verhältnis bestandnehmer zu dritten


1. Finanz
2. Reform



- BN ist Rechtsbesitzer. Er hat Besitzstörungs- bzw -Entziehungsklage.
- BG ist Sachbesitzer. Auch er genießt Besitzschutz.

- BN kann bei Störungen durch Dritte vom BG Abhilfe verlangen. Der BG ist aus dem Bestandvertrag dazu verpflichtet.

- Veräußert BG die Bestandsache, die der BN innehat, geht Bestandverhältnis auf Erwerber über, der aber in gesetzlicher Frist kündigen kann. Durch Eintragung des Bestandrechts als Belastung im Grundbuch der überlassenen Liegenschaft muss Erwerber der Liegenschaft das Mietrecht gg sich gelten lassen. Verbücherung unbefristeter Bestandrechte ist unzulässig.
- Wurde Bestandsache dem Mieter noch nicht übergeben, entsteht zum Erwerber kein Rechtsverhältnis.
- Nach MRG sind alle Rechtsnachfolger des Vermieters an Hauptmietverträge gebunden; uzw auch dann, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind.


Bricht Kauf Miete?
- Bestandsache noch nicht übergeben: Kauf bricht Miete.

- Bestandsache schon übergeben:
* Nach ABGB tritt Erwerber in Vertrag ein, kann aber vorzeitig kündigen

* Nach MRG bricht Kauf nicht Miete.
Bricht Kauf die Miete, hat Mieter Schadenersatzansprüche gg den Veräußerer wg Vertrags-verletzung.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator GRÜNDUNG DER GMBH
indicator Die Europäische Zentralbank (EZB)
indicator Funktionen der Todesstrafe in der menschlichen Gesellschaft
indicator Geschäftsanteil und Stammkapital
indicator Der Transistor
indicator Ausschluá von Ansprchen
indicator Sollte dieses Unternehmen nicht verboten werden ?
indicator Vergleich der deutschen Verfassungen von 1871, 1919 und 1949
indicator Entlassung der Aussiedler aus ihrer Staatsangehörigkeit
indicator Zu nutzende Paragraphen




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution