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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Sterbehilfe - euthanasie


1. Finanz
2. Reform

Das Wort Euthanasie kommt aus dem Griechischen und heißt übersetzt soviel wie "schöner Tod". Ursprünglich wurde der Begriff in der Philosophie gebraucht. Danach hatte jeder Mensch, wenn sein Leben durch Krankheit oder Gebrechlichkeit d. Alters "lebensunwert" geworden war, das Recht auf Freitod. Später verbot jedoch die christliche Kirche jegliche Form von Mord bzw. Selbstmord. Heute versteht man unter Euthanasie durch Einsatz von Medikamenten oder ähnlichem schwerkranken Menschen einen sanften Tod zu bescheren.

Begriffserklärung:

Euthanasie (griechisch) bedeutet wörtlich übersetzt eu = gut und thanatos = Tod, guter Tod beziehungsweise schönes Sterben.

Aktive Sterbehilfe :
Das bedeutet Tötung auf Verlangen, das heißt der Tod wird durch die Gabe einer körperfremden Substanz auf Wunsch des Patienten herbeigeführt.

Passive Sterbehilfe:
Der Arzt verzichtet auf Wunsch des Patienten auf lebens- verlängernde Maßnahmen, indem er keine intensivmedizinischen Interventionen vornimmt und zum Beispiel kein Beatmungsgerät anlegt. Der Patient stirbt infolge seiner Erkrankungen und der Arzt lässt das Sterben zu.


Euthanasie hat einen schlechten historischen Beigeschmack. Seit Kriegsbeginn 1939 konnte unheilbar Kranken\" der \"Gnadentod\" gewährt werden. In bestimmten Anstalten wurden vor allem Geisteskranke, Epileptiker, Körper- und geistig behinderte zusammengezogen. In diesen Sammelanstalten wurden sie durch Injektionen oder Vergasungen getötet. Den Angehörigen wurde jedoch mitgeteilt, dass ihre dort untergebrachten Familienmitglieder eines natürlichen Todes gestorben seien. Trotz vorgetäuschten Bedauerns bemerkten die Ärzte in ihren Mitteilungsbriefen an die Angehörigen, dass das Leben der Verstorbenen sowieso auf die Dauer lebensunwert gewesen wäre. Vehemente öffentliche Proteste, vor allem seitens der Kirche, führten im Herbst 1941 zur Einstellung der Euthanasie im medizinischen Rahmen.

Heute ist die Frage, ob Sterbehilfe legalisiert werden soll heftig umstritten. Aktive Euthanasie ist in Österreich, wie auch in fast allen anderen Ländern, verboten. Die Niederlande nehmen auch in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein. Hier ist unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe möglich. Das Töten auf verlangen, sprich wenn ein Arzt dem Patienten auf dessen Wunsch eine Giftspritze injiziert, wird in Österreich mit 5 Monaten bis 6 Jahren Haft bestraft. Dies halte ich persönlich für bedenklich. Wenn man mit den gleichen Maßstäben misst wie hier, müsste George Bush 3 mal lebenslänglich in den Knast wandern.

Wenn man sich mit der Legalisierung der Sterbehilfe befasst, steht man vor einer Menge Probleme. Kriterien müssen festgelegt werden, bei denen Euthanasie in Frage kommt. Falls man die Sterbehilfe legalisiert, muss man auch mit ihrem Missbauch rechnen. In Holland wurden beispielsweise Aids-Patienten getötet, bei denen die Krankheit noch nicht ausgebrochen war. Wichtiger Grundsatz ist, dass die Tötung auf Wunsch des Patienten geschieht. Oft ist es jedoch schwierig zu überprüfen, ob der Erkrankte auch wirklich sterben möchte, oder nur auf Grund übermäßiger Schmerzen diesen Wunsch äußert. Diese wären nämlich im Bedarfsfall sicher mit Morphium oder anderen Schmerzmitteln zu stillen. Was passiert zum Beispiel mit Menschen nach einem Autounfall, die im Koma liegen und man nicht mehr befragen kann? Hier könnte man die Familienangehörigen heranziehen. Hierbei könnten jedoch Erbangelegenheiten eine Rolle für die Entscheidung spielen.

Um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen getötet wird, könnte per Gesetz vorgeschrieben werden, dass ein Patient, der bei Bewusstsein ist, diesen Wunsch z. B. vor zwei Ärzten und einem Notar äußern muss. Für den Fall, dass jemand nicht bei Bewusstsein ist, könnte er vorher in einer Patientenverfügung festlegen, in welchen Fällen er getötet werden soll und in welchen nicht. Diese Verfügung muss bei seinem Hausarzt gelagert werden, um sicherzustellen, dass sie nicht nach einem Unfall von Erben erstellt wird. Außerdem muss die Diagnose, ob die Symptome, bei denen der Patient sterben möchte, vorhanden sind, von 2 Ärzten einstimmig getroffen werden. Hat hingegen der Patient keine Patientenverfügung hinterlassen und ist auch nicht mehr bei Bewusstsein, so müssen die Symptome, bei denen aktive bzw. passive Sterbehilfe geleistet werden darf, gesetzlich geregelt sein. Indirekte Sterbehilfe, also verfrühter Tod als Nebeneffekt einer notwendigen Behandlung, ist ebenfalls erlaubt. Durch eine solche Regelung würde gesichert, dass niemand gegen seinen Willen getötet würde, hingegen aber jeder, der sterben möchte, auch Sterbehilfe geleistet bekommt. Besonders wichtig scheint mir die Sterbebegleitung.

Nicht der Tod selbst ist schrecklich, sondern die Vorstellung von dem Tode ist es, berichtet schon der griechische Philosoph Sokrates. Der Tod gehört zum Leben wie das berühmte Ying zum Yang. Vor allem die viel gepriesene Medizin hat dazu beigetragen, dass wir immer älter werden und der Tod in der Gesellschaft kein wichtiges Thema darstellt. Der Tod wird verdrängt. Die zivilisierte Menschheit hat verlernt den Zeichen des Todes zu folgen. Ich finde es ist die menschliche Pflicht einen Leidenden unter gewissen Umständen von seinen Qualen zu erlösen. Jedem Menschen sollte neben dem Recht auf Leben, auch das Recht auf den Tod eingeräumt werden. Denn wer den Tod nicht ehrt hat das Leben nicht verdient.



Rechtliche Situation in Österreich

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Euthanasie im Sinne von aktiver Sterbehilfe in allen Ländern verboten ist. Die rechtliche Beurteilung der Beihilfe zur Selbstmord ist jedoch unterschiedlich:


Österreich:

§77: Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen.
§78: Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen.
In Österreich steht also sowohl aktive, als auch jegliche Form der Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe und zwar ohne jede Einschränkung.


Christentum und Sterbehilfe:

Die meisten christlichen Konfessionen akzeptieren die passive Sterbehilfe, das gleiche gilt für die meisten östlichen Religionen, auch wenn die letzteren sich nicht so deutlich zu dieser Frage äußern. Die meisten Kirchen sind auch damit einverstanden, dass man einem unheilbar Kranken erlaubt zu sterben, ohne ihn mit außergewöhnlichen Behandlungsmethoden künstlich am Leben zu erhalten, weil sie den Tod als eine göttliche Fügung ansehen. Nur die Mormonen, einige protestantische Kirchen und andere Konfessionen, die sich strikt an den Wortlaut des Evangeliums halten, gehören im Westen zu den Gegnern der passiven Sterbehilfe. Im Osten wird sie nur vom Islam abgelehnt.

Ich finde das jeder selber über sein Leben bestimmen kann , und genau so über den Tod. Ich wäre für eine Legalisierung von Euthanasie.

 
 

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