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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Sicherheit bei zahlung mit digitalem geld


1. Finanz
2. Reform

Besondere Anforderungen gelten beim elektronischen Geld (E-Cash). Es wird von Jedermann akzeptiert und man sieht der Banknote nicht an, durch welche Hände sie gegangen ist. Zur Verbindlichkeit kommt die Anforderung nach Anonymität hinzu.
Digitales Geld (CyberCash, Digicash, ...) wird auf der Festplatte des Computers gespeichert und kann wie ein Geldschein im Portemonnaie verwendet werden. Will man im Internet bezahlen, schickt man dem Händler einfach den Betrag durchs Datennetz zu. Um von diesen digitalen Geldscheinen auf der Festplatte nicht einfach Kopien erzeugen zu können, enthält jede digitale Banknote eine Seriennummer, welche das Geldinstitut bei der Einlösung speichert. Somit kann ein digitaler Geldschein nicht mehrfach eingelöst werden. Als weiteren Schutz enthält digitales Geld eine digitale Unterschrift des ausgebenden Kreditinstitutes. Der Käufer des Geldes bleibt durch die sogenannte blinde Signatur unbekannt. Der Händler kann die Signatur des Geldes prüfen, ohne sich mit der Bank in Verbindung setzen zu müssen. Nur bei einer zweifachen Bezahlung kann die Bank die Daten des Kunden ermitteln. Auch einer zweifachen Einlösung durch den Händler ist ein Riegel vorgeschoben. Damit die Währung nicht von der Festplatte oder auf dem Weg durchs Netz zum Händler gestohlen bzw. abgehört wird, ist die Währung auf der Festplatte, genauso wie der Datenverkehr im Internet, verschlüsselt.

 
 

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