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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Parlament

Rechte des europäischen parlaments


1. Finanz
2. Reform



Wie alle Parlamente hat das Europäische Parlament drei grundlegende Befugnisse:

- Gesetzgebungsbefugnisse
- Haushaltsbefugnisse
- Kontrollrechte gegenüber der Exekutive


Gesetzgebungsbefugnisse

Das normale Rechtsetzungsverfahren ist das der Mitentscheidung. Hierbei sind das Europäische Parlament und der Rat gleichberechtigt. Durch die Mitentscheidung ist sichergestellt, dass die Volksvertretung der Union ein entscheidendes Wort mitspricht. Im Rahmen dieses Verfahrens kann kein Text verabschiedet werden, ohne dass das Europäische Parlament einverstanden ist.

Dieses Recht auf Mitentscheidung stellt derzeit eine der wichtigsten Befugnisse des Parlaments dar. Das Verfahren der Mitentscheidung gilt für die Bereiche Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Binnenmarkt, Forschung und technologische Entwicklung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Bildung, Kultur und Gesundheit. Auf dieser Grundlage hat das Europäische Parlament beispielsweise die Richtlinie \"Fernsehen ohne Grenzen\" verabschiedet und so dafür gesorgt, dass Sportereignisse nicht nur in verschlüsselter Form übertragen werden, sondern für den Bürger frei zugänglich sind. Auch die Geltung strengerer Normen für die Qualität von Kraftstoffen und Motorölen im Interesse einer Verminderung der Luftverschmutzung ab dem Jahr 2000 konnte durchgesetzt werden.

Wenn auch die Mitentscheidung die Regel ist, gibt es doch Bereiche, in denen das Europäische Parlament nur eine Stellungnahme abgibt. Dies ist beispielsweise im Bereich der Steuern und Abgaben sowie bei der Festsetzung der Agrarpreise der Fall.


Haushaltsbefugnisse

Das Europäische Parlament ist zusammen mit dem Rat die Haushaltsbehörde der Union. Es stellt jedes Jahr im Dezember den Haushaltsplan der Union fest, der mit der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments in Kraft tritt. Erst dann verfügt die Europäische Union über die finanziellen Mittel für das folgende Jahr. Die Festsetzung des jährlichen Haushalts ist für das Parlament die Gelegenheit, seine politischen Prioritäten durchzusetzen.


Woher stammen die Haushaltseinnahmen?

Seit 1970 wird der Haushalt aus Eigenmitteln finanziert, auf die sich die Mitgliedstaaten nach Konsultation des Europäischen Parlaments geeinigt haben. Derzeit sind diese Mittel auf 1,27% des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten begrenzt. Die Eigenmittel umfassen:

Zölle, die an den Außengrenzen der Union erhoben werden;
Agrarabschöpfungen auf die aus Drittländern eingeführten Erzeugnisse;
einen prozentualen Anteil an der Mehrwertsteuer, die in der gesamten Union auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird;
eine weitere Einnahme, die sich am Bruttosozialprodukt der Mitgliedsländer, d.h. an ihrem jeweiligen Wohlstand, orientiert.
Wer kontrolliert die Ausführung des Haushaltsplans?

Nachdem das Parlament den Haushaltsplan festgestellt hat, wacht es durch seinen Ausschuss für Haushaltskontrolle über die korrekte Verwendung der öffentlichen Mittel. Konkret bedeutet dies, dass das Parlament eine ständige Kontrolle über die Verwendung der Haushaltsmittel ausübt, darauf achtet, dass die Verhütung, die Aufdeckung und die Ahndung von Betrug verbessert werden und dass es die Effizienz der Mitteleinsätze prüft. Erst nach dieser jährlich stattfindenden Bewertung erteilt oder verweigert das Parlament der Kommission die sogenannte Haushaltsentlastung für die voraufgehenden Haushaltsjahre. So hat das Parlament erst kürzlich der Kommission die Entlastung für das Jahr 1996 wegen Missmanagements und mangelnder Transparenz verweigert.

 
 



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