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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Personengesellschaft


1. Finanz
2. Reform



offene Handelsgesellschaft OHGr / Die OHG ist eine Gesellschaft mit zwei oder mehreren Gesellschafter, sie haften unbeschränkt (d.h. auch mit ihren Privatvermögen) und solidarisch (d.h. die Gläubiger können jeden beliebigen Gesellschafter für den Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haftbar machen).
Alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt.
Vorteile:

. Breite Haftungsbasis
. kostengünstige Rechtsform

. Mitarbeit aller Gesellschafter
. erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber der Einzelunternehmung
Nachteile:
. hohes Risiko, da jeder für den anderen mithaftet

Kommanditgesellschaft KG
Die KG ist ähnlich wie die OHG. Sie besteht aus zwei oder mehreren Gesellschafter. Allerdings bei der Haftung besteht ein Unterschied:
- Komplementär (wirklicher Unternehmer, mind. einer): haftet unbeschränkt
- Kommanditist (Gönner, mind. einer): meist der Kapitalgeber, haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einträge.
Vorteile:

. geringer Gründungsaufwand
. günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung durch den Kommandisten
. für den Kommandisten: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung
Nachteile:

. Vollhaftung des Komplementär
. Beschränkte Kontrollmöglichkeit für den Kommandisten

stille Gesellschaft
Ist keine eigentliche Gesellschaft! Der stille Gesellschafter ist nur mit seiner Einlage beteiligt. Die Haftung ist auf seine Einlage beschränkt. Die Beteiligung des stillen Gesellschafters scheint nach außen nicht auf. Sie wird nicht ins Firmenbuch eingetragen.
Vorteile:
. günstige Form der Fremdfinanzierung, kein offenes, erkennbares Gesellschaftsverhältnis
. Für den stillen Gesellschafter: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung, Geheimhaltung der Beteiligung.
Nachteile:
Für den stillen Gesellschafter: geringe Kontrollmöglichkeit, keine Beteiligung am Wertzuwachs der Gesellschaft

Eingetragene Erwerbsgesellschaft (EEG)
Bei den eingetragenen Erwerbsgesellschaften gibt es zwei Möglichkeiten. Die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und die Kommandit Erwerbsgesellschaft (KEG). Diese beiden Gesellschaftsformen wurde per 1.Jänner 1991 geschaffen, weil vor allem die freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, usw.) nach einer gesetzlichen Möglichkeit verlangten Praxis-, Kanzlei- Ordinationsgesellschaften zu gründen.
Letztere besitzt keine Rechtspersönlichkeit, d.h. sie ist keine juristische Person. Die Gesellschaft wird ins Firmenbuch eingetragen und hat einen Namen.
Sinngemäß gelten die Bestimmungen für die OHG oder KG.
Vorteile:

breite Haftungsbasis
kostengünstige Rechtsform

Mitarbeiter aller Gesellschafter
Nachteile:
hohes Risiko da jeder für den anderen mithaftet

 
 



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