Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Fraktion

Marktbürger - unionsbürger


1. Finanz
2. Reform



Das Gemeinschaftsrecht gilt nicht nur für die Mitgliedstaaten der EU sondern, auch für all jene innerstaatlichen Rechtssubjekte, die bzw. deren Tätigwerden von den Regelungen des Gemeinschaftsrechts betroffen sind. Man hat daher in deren Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht eine Analogie zum Verhältnis Staatsbürger - innerstaatliches Recht erblickt und die Rechtssubjekte des innerstaatlichen Rechts, insoweit sie dem Gemeinschaftsrecht unterworfen sind, als Marktbürger (d.h. Bürger des Gemeinsamen Marktes) bezeichnet. Da auch die Tätigkeit von Rechtssubjekten, die an sich nicht einem Mitgliedstaat der EU als Staatsangehörige oder juristische Personen angerechnet werden können, vom Gemeinschaftsrecht erfaßt sein kann. (z.B. in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die den Gemeinsamen Markt berührt), ist der Marktbürger insoweit nicht ident mit den Bürgern der einzelnen Mitgliedstaaten.

Durch den EUV 1992 wurden in den EGV Bestimmungen über eine Unionsbürgerschaft eingefügt. Danach ist Unionsbürger, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt. Zu den Rechten des Unionsbürgers gehören insbesondere die Reise- und Aufenthaltsfreiheit in allen Mitgliedstaaten und das aktive und passive Kommunalwahlrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht zum Europäischen Parlament in jedem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat. Darüber hinaus genießt er in jedem ausländischen Staat, in dem sein Heimatstaat nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaates.
Daraus zeigt sich, daß der Begriff des Marktbürgers ein weiterer ist als der des Unionsbürgers.

 
 


Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Workable competition als second best
indicator Die Strafformen des institutionalisierten Systems
indicator AN-Schutzrecht
indicator Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
indicator Die Ausschreibung
indicator Einzelunternehmen
indicator DIE ORGANE DER AG
indicator Beendigung des Arbeitsvertrages
indicator Der politische Krisenmechanismus (Berliner - Mechanismus)
indicator Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)



Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution