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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Organe

Lesungen im bundestag


1. Finanz
2. Reform



alle Gesetzesentwürfe landen erst mal im Bundestag

1. Lesung

- dient der Darstellung der unterschiedlichen politischen Positionen und der Information der Öffentlichkeit durch Medien
-  endet mit der Überweisung des Gesetzesentwurfes an einen Bundestagsausschuss
- bei unumstrittenen Entwürfen: bei 2/3-Mehrheit:  2. Lesung direkt anschließend

2. Lesung

- frühestens 2 Tage nach der Verteilung des Abschlussberichts des Bundestagsausschusses (Zeitraum kann mir 2/3-Mehrheit verkürzt werden)
- es wird über evtl. Änderungsvorschläge von: Ausschuss, Abgeordneten oder Fraktionen abgestimmt
- Sollten alle Fraktionen gegen Gesetzt sein, kann direkt zur Schlussabstimmung übergegangen werden, wo der Gesetzesvorschlag mit der erforderlichen Mehrheit abgelehnt werden kann

Falls nicht abgelehnt:

3. Lesung

- direkt nach der 2. Lesung (falls keine Änderungsvorschläge angenommen, sonst 2 Tage Frist)
- dient dazu, die beabsichtigte Stimmabgabe der Parteien vor Schlussabstimmung zu begründen und die Öffentlichkeit von der eigenen Meinung zu informieren


Schlussabstimmung

- falls Gesetzesentwurf angenommen: von Bundestagspräsident (Thierse) dem Bundesrat vorgelegt
- falls abgelehnt: Gesetzesinitiative gescheitert

 
 



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