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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Leistungen / voraussetzungen


1. Finanz
2. Reform

Die Bundesanstalt für Arbeit hat u.a. folgende wesentlichen Aufgaben:

1. die Arbeits- und Berufsberatung,
2. die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
3. Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen,
4. sonstige Förderung der beruflichen Eingliederung,

5. soziale Hilfe bei Arbeitslosigkeit.


Die Bundesanstalt für Arbeit wendet sich mit ihren Leistungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Leistungen gibt es

- für Arbeitslose
- bei der Berufswahl
- bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen, bzw. Arbeitskräften und
Auszubildenden
- zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- zur beruflichen Aus- und Weiterbildung

- zur beruflichen Rehabilitation
- zur Förderung der Arbeitsaufnahme
- zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
- zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Einige Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit kann man in jedem Fall in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob man vorher Beiträge gezahlt hat oder nicht. Dazu gehören die Berufsberatung oder die Arbeitsvermittlung. Um andere Leistungen - beispielsweise Arbeitslosengeld - zu erhalten, muß man zuvor bei einem Arbeitgeber beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein.

 
 

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