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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Landesmedienanstalten und telekom


1. Finanz
2. Reform

Als Netzbetreiber fällt der Telekom eine zentrale Rolle auf der Akteurs-Ebene zu, da an ihr bei der Übertragung von Sendesignalen im Wahrsten Sinne des Wortes kaum ein Weg vorbei führt. In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Konflikten mit den Landesmedienanstalten. Zum einen warf die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) der Telekom in der Vergangenheit vor, einen chancengleichen Zugang zum digitalen Fernsehen nicht gewährleisten zu können. "Nach Anhörung der Netzbetreiber [...] kommt die DLM zu dem Ergebnis, daß die Netzbetreiber auf absehbare Zeit keine neutrale Plattform bieten werden, die den chancengleichen Zugang von Veranstaltern ermöglicht." Entsprechend dieses Mangels wurden und werden Verhandlungen mit der Telekom mit der Zielvorgabe geführt, die Bereitstellung von ein oder zwei zusätzlichen Kanälen für die digitale Übertragung konzernunabhängiger Veranstalter zu ermöglichen sowie die Entwicklung einer veranstalterübergreifenden Programmführung zu erreichen.
Zum anderen hat sich die Medienanstalt Berlin-Brandenburg lange Zeit um die Belegung des sog. Hyperbandes gestritten. Die MABB hatte zahlreichen Veranstaltern einen Platz in Aussicht gestellt, während die Telekom diesen Raum freihalten wollte, um ihn dereinst wirtschaftlich lukrativer digitalen Veranstaltern anbieten zu können. Letztlich einigte man sich außergerichtlich über die Belegung, die weitgehend zugunsten der Vorstellungen der MABB ausfiel.
Die Telekom ist für die Landesmedienanstalten davon unabhängig (zwangsläufig) ein wichtiger Partner bei der Umsetzung der digitalen Pilotprojekte. (Siehe 4.1.1)

 
 

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