Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Krankenversicherung


1. Finanz
2. Reform

Sachleistungen: * Krankenbehandlung: Ziel ist die Herstellung v Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Selbsthilfefähigkeit. Sie muss notwendig, ausreichend und zweckmäßig sein.

+ Ärztliche Hilfe
+ Heilmittel: Arzneien
+ Heilbehelfe: zB Brille, Schuheinlage
+ Hilfsmittel: Als freiwillige Leistungen Mittel, die keinen Heilungszweck verfolgen, aber Mängel kompensieren sollen, zB Prothesen.

* Zahnbehandlung
* Anstaltspflege: Ist notwendig, wenn weder ambulante Behandlung noch ärztliche Hauskrankenpflege ausreichen. Dauer ohne zeitliche Beschränkung. Bei einem Asyl-ierungsfall Pflege- oder Altersheim, aber kein Anspruch auf Anstaltspflege.
* Sachleistungsprinzip: VTr stellen Einrichtungen zur Verfügung, ohne dass den Versicherten Vorleistungspflicht trifft.
Geldleistungen:
* Krankengeld: Der durch Arbeitsunfähigkeit entstehende Einkommensausfall soll tw kompensiert werden. Krankengeld ruht in dem Ausmaß, als Entgeltfortzahlung durch den AG erfolgt, dh 6 Wochen ruht es ganz, 4 Wochen zur Hälfte. Kein Anspruch in ersten 3 Tagen (Karenztage). Höhe hängt v Einkommen im letzte Kalendermonat vor dem VFall ab; prin 50%, ab 43. Tag 60%. Dauer max 1 Jahr. Neuer Anspruch entsteht erst nach 13 Wochen Arbeit bzw Versicherung in KV.
* Familien- oder Taggeld: Bei Anstaltspflege kein Krankengeld. Alleinstehende bekommen jedoch Taggeld, Familienerhalter Familiengeld; dieses beträgt 2/3 des Krankengeldes, Taggeld 1/3 des Krankengeldes.

Versicherungsfall Mutterschaft:
Beruht auf Versorgungsprinzip. Kein Kranken-, sondern Wochengeld gebührt. Nach dem Entgeltausfallsprinzip wird das volle Einkommen ohne jegliche Höchstgrenze erstattet, bei Leistungslöhnen Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Wochengeld gebührt für Zeit des absoluten Beschäftigungsverbotes 8 Wochen vor und nach Geburt.

Vertragspartnerrecht: HV der SVTr schließt Gesamtvertrag mit Landesärztekammern ab ua über Abgeltung der ärztlichen Leistungen, örtliche Verteilung, Rechte und Pflichten der Ärzte. KVTr schließt dann mit Ärzten Einzelverträge ab, die dem Gesamtvertrag nachgebildet sind. So keine Einigung über Gesamtvertrag zustande kommt, entsteht kassenfreier Raum, dh Vorleistungspflicht der Versicherten und Ersatz durch KV.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator DER KONZERN
indicator Indianer im übrigen Lateinamerika (exemplarisch)
indicator Die Angelobung und der Amtsantritt
indicator Organe des völkerrechtlichen Verkehrs
indicator Was ist der Bundesrat?
indicator SPÖ
indicator Leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitssystem für alle
indicator Öffentlichkeitsarbeit (Amelung, 105)
indicator Stellungnahme des Christentums:
indicator Aufgabenkomplex I :


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution