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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ordnungswidrigkeit

Kommissionen und sonderkommissionen (soko)


1. Finanz
2. Reform

Für bestimmte Aufgaben können besondere Einsatztrupps, Einsatzkommandos oder Kommissionen eingesetzt werden:

- Observationstrupps

- Durchsuchungstrupps
- Fahndungstrupps

- Festnahmetrupps
- Beweissicherungs- und Dokumentationstrupps

- Jugendschutztrupps
- Mobile Einsatzkommandos (MEK)

- Spezial-Einsatzkommandos (SEK)
- Präzisionsschützenkommandos (PSK)

Kommissionen sind ständige Funktionseinheiten zur schwerpunktmäßigen Ermittlung. Sie arbeiten stets in gleicher Besetzung unter Anpassung an den Einzelfall.
Sie unterscheiden sich von Sonderkommissionen dadurch, dass in ihnen stets die gleichen Beamten die gleichen Funktionen wahrnehmen.

Sonderkommissionen werden anlassbezogen zur Bearbeitung herausragender Straftaten eingesetzt. Von Kommissionen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie nach personeller Besetzung und Ausstattung innerhalb eines Organisationsschemas nicht vorgeplant sind.

Kriminalpolizeiliche Sonderkommissionen:


- Wirtschaftkriminalität

- Bankraub u.ä.
- Branddelikte (größeren Ausmaßes)

- Sprengstoffanschläge
- Bandenkriminalität

- Straftatenserien
- Sammelverfahren

Eine ständige Kommission ist die Mordkommission. Sie nimmt alle Todesermittlungsfälle an und leitet die folgene Ermittlung.

Auch die Sonderkommission: Organisierte Kriminalität (OK) ist ein Teilbereich der Kriminalpolizei. Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere Zeit oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig zusammenwirken

- unter Verwendung gewerblicher oder geschäftlicher Strukturen,
- unter Anwendung von Gewalt oder anderer Einschüchterung geeigneter Mittel oder
- unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz und Wirtschaft.

Andere Hilfs- und Rettungsorganisationen

- Feuerwehr

- Rettungstechn. Wagen (RTW)
- Notärztl. Rettungswagen (NRW)

- Techn. Hilfswerk (THW)


Private Sicherheitsdienste

Die einzelnen Mitarbeiter haben keine hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse, dennoch dürfen sie im Einzelfall in die Rechtsphäre des Bürgers eingreifen, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen gegeben sind. Ansonsten stehen den Angehörigen der privaten Sicherheitsdienste/Werkschutz die üblichen Jedermannsrechte, wie Notwehr, Notstand, Selbsthilfe usw. zur Verfügung.

 Ein Kaufhausdetektiv beobachtet einen Ladendieb, der eine Armbanduhr in seiner Jacke verschwinden lässt. nun hätte der Detektiv rechtlich die Möglichkeit, den unbekannten Dieb vorläufig festzunehmen und der Polizei zu übergeben. Durchsuchen darf er ihn nicht, es sei denn zur Eigensicherung bei der vorläufigen Festnahme.

 
 

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