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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Sozial

Kollektives arbeitsrecht - koalitionen und verbände des arbeitslebens


1. Finanz
2. Reform

Begriff: Unter Koalitionen versteht man die Zusammenschlüsse der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zum Zwecke der gemeinsamen Aushandlung bzw. Durchsetzung der Arbeits- und Entgeltbedingungen.
Entwicklung: Ursprünglich stand der Staat den Koalitionen (freiwilligen Zusammen-schlüssen) ablehnend gegenüber. Erst durch das Staatsgrundgesetz 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger und durch das Vereinsgesetz aus dem gleichen Jahr sowie durch das Koalitionsgesetz von 1870 wurden die rechtlichen Voraus-setzungen für solche Zusammenschlüsse geschaffen.

8.1.1) Gesetzliche Interessenvertretungen (Kammern)


Wesen der Kammern:
. durch Gesetz geschaffen

. Pflichtmitgliedschaft
. gesetzlicher Wirkungskreis
. Selbstverwaltung mit bloßer Aufsicht des Staates
. Pflichtbeiträge der Mitglieder (Kammerumlagen)

. Körperschaften öffentlichen Rechts.

Zunächst hat der Staat Handelskammern geschaffen. Erst nach dem 1. Weltkrieg wurden auch für Arbeitnehmer Kammern errichtet.
Die wichtigsten Kammer auf Arbeitnehmerseite sind:

Die Kammern für Arbeiter und Angestellte

Organisation: Für jedes Bundesland ist eine eigene Arbeiterkammer eingerichtet. Die Länderkammern sind zusammengeschlossen in der Bundesarbeitskammer. Den Arbeiterkammern gehört die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer an (ausgenommen sind insbesondere Landarbeiter und die öffentlich Bediensteten).
Aufgabe der Arbeiterkammer ist die Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. Sie haben u.a. das Recht, Vertreter in Beiräte, in Körperschaften und andere öffentliche Gremien zu entsenden, Vorschläge und Gutachten zu erstatten und zu Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen.
Die Landarbeiterkammern sind die Interessenvertretungen der Arbeiter (nicht auch der Angestellten!) in der Land- und Forstwirtschaft. Sie haben ähnliche Aufgaben wie die Arbeiterkammern.

Die wichtigsten gesetzlichen Interessenvertretungen auf Arbeitgeberseite sind:

Die Wirtschaftskammern

Organisation: Wirtschaftskammern in den Bundesländern (z.B. Wirtschaftskammer Wien) und auf Bundesebene die Wirtschaftskammer Österreich. Sie ist die bedeutendste Interessenvertretung auf Arbeitgeberseite und erfüllt zum Teil auch staatliche Aufgaben (auf dem Gebiet des Lehrlingswesens und der Exportförderung - Außenhandelsdelegierte).
Die Kammern der Land- und Forstwirtschaft in den einzelnen Bundesländern und die Präsidentenkonferenz der österreichischen Landwirtschaftskammern sind die gesetzliche Interessenvertretung der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Arbeit-geber.
Die Kammern der freien Berufe sind die gesetzliche Interessenvertretung der frei-beruflich Tätigen (Ärztekammern, Apothekerkammern, Rechtsanwaltkammern, Ingenieur- und Architektenkammern, Kammer der Wirtschaftstreuhändler und dergleichen).

8.1.2) Freiwillige Berufsvereinigungen

Organisation der freiwilligen Berufsvereinigungen:

. Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes
. freiwillige Mitgliedschaft

. Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge
. Aufgabenstellung nicht durch das Gesetz, sondern durch die Vereinsstatuten.

Die wichtigsten freiwilligen Berufsvereinigungen auf Arbeitnehmerseite sind:

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Er ist die wichtigste Berufsvereinigung auf Arbeitnehmerseite. Zahlreiche Gesetze haben dem ÖGB Aufgaben und Befugnisse übertragen. Er ist daher in zahlreichen Beiräten, Kommissionen und Ausschüssen vertreten und so in der Lage, die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Gebietskörperschaften frühzeitig zur Geltung zu bringen. Zu den wichtigsten Aufgaben zähl zweifellos der Abschluß von Kollektivverträgen (so wurden 1995 z.B. 456 Kollektivverträge abgeschlossen), die Schulungs- und Bildungstätigkeit sowie der Rechtsschutz der Mitglieder.
Die übrigen freiwilligen Berufsvereinigungen auf Arbeitnehmerseite sind nur für kleinere Berufsgruppen von Bedeutung. Dazu zählen
. der pharmazeutische Reichsverband (für die angestellten Pharmazeuten)
. die Land- und Forstarbeiterbünde (für die Land- und Forstarbeiter in den einzelnen Bundesländern)

Auf der Arbeitgeberseite bestehen unter anderem folgende freiwillige Berufs-vereinigungen:
. die Vereinigung österreichischer Industrieller: Sie ist die weitaus wichtigste Berufsvereinigung auf Arbeitgeberseite
. Verband der österreichischen Zeitungsherausgeber
. Hauptverband der graphischen Unternehmungen Österreichs
. Hauptverband der österreichischen Sparkassen
. Zentralverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber.

 
 

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