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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kg(kommanditgesellschaft)


1. Finanz
2. Reform

(Komplementär hat Kaufmannseigenschaft, Kommanditist nicht)

Art:

Personengesellschaft


Firma:
Personenfirma

Haftung:
Die Vollhafter (Komplementäre) haften unbeschränkt u. solidarisch (wie OHG-Gesellschafter); sind am Wertzuwachs beteiligt

Die Teilhafter (Kommanditisten) nur mit der Einlage sie sind nicht am
Wertzuwachs beteiligt

Geschäftsführung:
Jeder Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet
(Kommanditisten nicht)

Mitarbeit:
Komplementäre sind zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet
Kommanditisten haben nur bestimmte Kontrollrechte

Vorteile:
Komplementär: Verbreiterung der Eigenkapitalbasis, ohne die Geschäftsleitung mit
Gesellschaftern teilen zu müssen
Kommanditist: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung
Allgemein: fachlich qualifizierte Kaufleute (Komplementäre)
finanzkräftige Gesellschafter (Kommanditisten)


Nachteile:
Komplementär: enge Bindung an die Ges., unbeschränkte, persönliche u. solidarische
Haftung
Kommanditist: beschränkte Kontrollmöglichkeit

 
 

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