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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

John stuart mill (1806-1873)-


1. Finanz
2. Reform

Mill gehrt zu den sogenannten philosophic radicals. Sie stehen fr die Ausweitung der Reprsentation auf alle Schichten des Volkes und wenden sich der sozialen Frage zu, da der Liberalismus \"nicht mehr guten Gewissens annehmen\" kann, \"da Ausbeutung und Elend der Arbeiterschaft durch die Krfte des Marktes, der sie bewirkt, auch wieder zum Verschwinden gebracht werden[...].\"(Ghler/Klein, 1993, S.447)
Mill setzt sich fr freie Meinungsuerung und einen konsequenten Minderheiten¬schutz ein, da niemand sicher sein kann, da er in Besitz der Wahrheit ist, auch die Mehr¬heit nicht. Obwohl er sich zum Individualismus bekennt, sieht er das Individuum doch ver¬pflichtet, die Interessen anderer nicht zu verletzen sowie der Gesellschaft seinen Anteil zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Selbstschutzes zu leisten. Die Individuen mssen sich ansonsten frei entfalten knnen, da in dem Mae der Entfaltung seiner Individualitt jeder Mensch wertvoller fr sich selbst wird und es darum vermag, wertvoller fr andere zu sein.(Siehe ebd. S.453) Nur durch Individualitt kann es in der Gesellschaft Fortschritt geben. Der Staat mu als Grundbedingung seiner eigenen Existenz und Fortentwicklung die Ausbildung von Individualitt ermglichen und befrdern.(Ebd. S.454)
John Stuart Mill ist Utilitarist; modifiziert aber in manchen Punkten den \"Ur-Utilitari¬sten\" Bentham. Nach dieser Schule sind Handlungen (insbesondere des Staates) ntzlich, wenn ihr Ergebnis das Glck der Menschen ist. Im Unterschied zu Bentham fhrt Mill eine qualitative Gewichtung des Eigeninteresses des Individuums ein, wonach die geistigen den krperlichen Freuden berlegen sind. Wurde das allgemeine Wohl bei Bentham noch durch das Aufsummieren der Einzelinteressen erreicht, hngt es bei Mill nunmehr \"von der durchgngigen Einsicht der Individuen ab, da die Belange anderer oder allgemeine Belange fr sie selbst Opfer bedeuten knnen [...].\"(Ebd. S.457)
Diese Akzentverschiebung des Ntzlichkeitsprinzips hin zu sozialen Tugenden verlangt, da Gesetze und gesellschaftliche Verhltnisse die Interessen jedes einzelnen soweit wie mglich mit dem Interesse des Ganzen in bereinstimmung bringen. Erziehung und f¬fentliche Meinung mssen ihren Einflu darauf verwenden, in jedem die unauflsliche Verknpfung zwischen dem eigenen Glck und dem Wohl des Ganzen herzustellen (\"Verinnerlichung des Gemeinsinns\"). Fr jeden Brger mu ein unmittelbares Motiv zur Frderung des allgemeinen Wohls einer der \"gewohnheitsmigen Handlungsantriebe\" werden.(Ebd. S.458)
Der Utilitarismus begrndet in der Deutung Mills soziale Gerechtigkeit. Es verlangt, \"da die Gesellschaft jeden gleich gut behandeln soll, der sich um sie im gleichen Mae verdient gemacht hat.\"(Mill, zitiert in: Ebd. S.469) Jeder hat den gleichen Anspruch auf Glck und die Mittel zu seiner Erreichung. Eigenum kann daher nicht unantastbar sein. Privatbesitz steht dann zur Disposition, wenn es der allgemeinen Wohlfahrt der Gesell¬schaft und der sozialen Gerechtigkeit widerspricht.
Landeigentum und der Grundbesitz sind dabei weniger legitimiert \"besitzt zu werden\", da sie nicht unmittelbar ein Produkt des Produzenten sind.

 
 

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