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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Im vergleich zur nobilitÄt


1. Finanz
2. Reform

Nach unserer Verfassung (Art. 3) sind alle Menschen (untereinander und vor dem Gesetz) gleich. In der res publica dagegen war für ein politisches Emporkommen maßgeblich die Zugehörigkeit zur Nobilität. Wer aus einem berühmten Adelsgeschlecht kam, dem konnte deutlich eher eine politische Karriere gelingen, als einem einfache römischen Bürger.
In der Bundesrepublik existieren diese aristokratischen Elemente nicht mehr.
Anders verhält es sich jedoch mit der Ämterlaufbahn, die in res publica üblich (und nötig) war. Auch in der Bundesrepublik hat es sich ergeben, dass die höchsten (exekutiven) Ämter erst nach einer Betätigungszeit z.B. als Landesminister (/-senator) möglich sind. Dies ist von der Verfassung nicht verlangt, doch scheint die Gesellschaft - vernünftiger-weise - an ihre Politiker mit dieser Erwartungshaltung der Erfahrung heranzutreten.

 
 

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