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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Opposition

Im grundgesetz der brd sind grundrechte für das staatsvolk enthalten. diese lassen sich in menschenrechte und bürgerrech


1. Finanz
2. Reform



Als Grundrechte bezeichnet man wesentliche Rechte, die von einem Staat seinen Bürgern als einklagbar garantiert werden. Oder je nach Staatsverständnis und -tradition sich die Bürger gegenüber dem Staat vorbehalten. Die Grundrechte werden in der Regel in der Verfassung formuliert.



Menschenrecht:

Die Grundrechte beruhen auf der philosophischen Idee der Menschenrechte, nach der jeder Mensch gewisse unveräußerliche Rechte besitzt. Auf internationaler Ebene wurden verschiedene Abkommen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte getroffen, in denen die Menschenrechte als Grundrechte vereinbart sind. Beide Begriffe werden oft synonym verwandt und es besteht keine klare Abgrenzung. So findet sich beispielsweise in Art. 1 des Grundgesetzes in Abs. 2 das Bekenntnis zu den \"unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten\", während Abs. 3 von \"Grundrechten\" spricht. Allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Grundrechte historisch aus den Menschenrechten ergeben und nicht umgekehrt. So kann die Verfassung eines Landes durch politische Entscheidungen geändert werden, während die Menschenrechte auf allgemeinen internationalen ethischen Prinzipien beruhen. Auch gehören zu den Grundrechten im Gegensatz zu den Menschenrechten auch spezielle Staatsbürgerrechte, die nur für die Angehörigen eines Staates gelten.



Bürgerrecht:

Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat oder eine vergleichbare Einrichtung den Mitgliedern seines Staatsvolkes (seinen Bürgern) zugesteht. Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehört beispielsweise das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte.

Unter Bürgerrechten versteht man im allgemeinen aber nur solche Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen, und weniger auf das Verhältnis von Einwohnern des Staates untereinander. Bürgerrechte sind von den Menschenrechten zu unterscheiden, die allen Menschen überall zustehen (sollten), egal welchem Staat sie angehören oder in welchem sie sich gerade aufhalten.

Der Status eines Bürgers und die damit verbundenen Bürgerrechte standen nicht immer allen Einwohnern eines Landes, einer Stadt oder Kommune zu. So war in mittelalterlichen Stadtverfassungen das Bürgerrecht ein Privileg, das nur bestimmten Einwohnern der Stadt zuteil wurde. Die Verleihung der Bürgerrechte erfolgte in vielen europäischen Städten in der Zeit zwischen dem Mittelalter und der Abschaffung der Ständegesellschaft zu Beginn Des

20. Jahrhunderts, durch Aufnahme in die Bürgerrolle und die Erteilung des Bürgerbriefes. Grundlage hierfür war zumeist ein Antrag auf Aufnahme, sowie der Nachweis bestimmter Voraussetzungen (Einkommensnachweis, Leumund, Bürgereid u.a..

 
 


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