Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Grundsätze (nach pdv100)


1. Finanz
2. Reform

Die Verbrechensbekämpfung ist gemeinsame Aufgabe der Kriminalpolizei und der Schutzpolizei sowie allen weiteren Spezialdienststellen. Sie umfaßt die Verbrechensverhütung und die Strafverfolgung. Mit einer schnellen und intensiven Strafverfolgung müssen gezielte Maßnahmen zur Verbrechensverhütung einhergehen. Dazu gehört, dass die Bevölkerung beraten und aufgeklärt wird. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist die Ermittlung des Tatverdächtigen durch Feststellung, Sicherung und Auswertung aller Umstände, die für die Beurteilung von Sachverhalten sowie für die Aufklärung von Straftaten von Bedeutung sind. Dies geschieht in der Regel durch folgene Maßnahmen:

- Erster Angriff

- Fahndung
- Freiheitsentziehung

- Durchsuchung
- Amt. Inverwahrungnahme von Sachen

- Vernehmung
- Erkennungsdienstliche Behandlung

- Datenerfassung, Auswertung
- Aktenführung

Niemand kann zur Erstattung einer Anzeige gezwungen werden. Verweigert ein Geschädigter die Anzeigenerstattung wegen eines Offizialdelikts, ist Anzeige von Amts wegen zu treffen. Verweigert er darüber hinaus eine sachdienliche Zeugenaussage bei der Polizei, ist seine Vernehmung bei der Strafanstalt(StA) anzuregen, wo er erscheinen und aussagen muss, es sei denn, dass er ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kann.

Folgene Regeln müssen darüber hinaus beachtet werden:

 Das Auftreten der Beamten muss stets höflich, aber bestimmt sein. Ausländer sind grundsätzlich als Gäste zu behandeln, ohne dass darunter die Objektivität leiden darf.
 Die Polizei ist dazu verpflichtet, Tatsachen, die dem Verdacht einer speziellen Straftat zuzuordnen sind, der jeweiligen Behörde mitzuteilen, wie z.B. dem Finanzamt, der Zollfahndung, etc.
 Die Personalien von Zeugen/Verdächtigen/Tätern dürfen von Polizeibeamten aufgrund Verdacht oder Vorladung o.ä. nach Aussagepflicht im Rahmen des §111 OWiG vorgelegt und überprüft werden. *Von Angehörigen der Bundeswehr wird der Truppenausweis vorgezeigt.
 Der Beschuldigte hat nicht das Recht, sich das Vernehmungsorgan auszusuchen.
Die Belehrung hat vor der Vernehmung zur Sache zu erfolgen.
 Das Abgeben von Fingerabdrücken geschieht vom Bürger aus freiwilliger Basis, es sei denn, es handelt sich um einen Strafverbrecher o.ä.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Steuerrecht
indicator Roderich Reifenrath
indicator Caritas: Obdachlosigkeit in Stuttgart
indicator Einschränkung der Pressefreiheit trotz funktionierender
indicator Voraussetzungen
indicator Economic and Social Committee
indicator Stellungnahme des Christentums:
indicator Was sind Veschlüsselungsalgorithmen?
indicator Elterliches Eheverbot
indicator GLIEDERUNG DER WSP BADEN - WÜRTTEMBERG


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution