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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Grund- und freiheitsrechte


1. Finanz
2. Reform



1.1 Grundrechte Grundrechte sind unantastbare, unverletzliche und unveräußerliche Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie sind in der Regel in den Verfassungen der Staaten als Elementarrechte festgehalten. Bestimmte Grundrechte wie z.B. die Menschenwürde, die Gleichheit und die Freiheit (Menschenrechte) sind aus naturrechtlicher Sicht überstaatlich und aus diesem Grund auch von allen Staaten anzuerkennen.

Zu den Grundrechten gehören:
. Würde des Menschen
Die Anerkennung des Wertes und der Würde des Menschen ist mit dem Wesen des demokratischen Rechtsstaates untrennbar verbunden. Sie ergibt sich daraus, dass der Mensch nicht nur ein Teil der Gesellschaft ist, sondern auch Freiheitsraum benötigt, der dem Zugriff des Staates entzogen ist. Diesen Freiheitsraum garantieren die Freiheitsrechte, die ihre Grenzen am gleichen Recht aller Menschen und am allgemeinen Besten haben.
. Recht auf Gleichbehandlung
Das Recht auf Gleichbehandlung besagt, dass alle Menschen ihrem Wesen nach gleich sind und die Rechts- und Sozialordnung sie dort, wo es um das Wesen des Menschen geht, nicht verschieden behandeln darf. Unterscheidungen sind insoweit zulässig, als sie sachlich gerechtfertigt sind.
. Glaubens-, Bekenntnis- und Gewissensfreiheit
Jedermann ist berechtigt seine religiösen Vorstellungen frei zu bilden und diese auch frei zu bekennen und zu äußern. Dies wird durch die freie Religionsausübung unterstützt.
. Recht auf freie Meinungsäußerung
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Schrift, Bild und Wort frei zu äußern und zu verbreiten, und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Gleichzeitig wird auch die Pressefreiheit garantiert. Seine Grenzen findet das Recht der freien Meinungsäußerung in den allgemeinen Gesetzen, den Gesetzen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. So gelten z.B. Beleidigungen oder Verleumdungen nicht zur Meinungsfreiheit.
. Freiheit von Kunst und Wissenschaft

. Versammlungsfreiheit
Alle Bürger dürfen sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen versammeln. Durch die Grundrechte der Versammlungsfreiheit wird die kollektive Meinungsbildung und -äußerung geschützt.

. Vereins- und Koalitionsfreiheit
Man ist berechtigt sich zu Vereinen oder Gesellschaften zusammenzuschließen, und hat das Recht, Vereinen oder Vereinigungen fernzubleiben.

. Freie Berufswahl
Jeder hat das Recht sich Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Es wird aber nicht garantiert, dass man in dem gewünschten Beruf auch unterkommt.

1.2 Freiheitsrechte
Zu den Freiheitsrechten gehören:

. Das Recht auf Freizügigkeit
. Das Recht auf Schutz gegen willkürliche Freiheitsbeschränkung

. Das Recht auf freie Meinungsäußerung
. Das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit

. Das Recht auf freie Berufswahl
. Das Recht auf Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe

. Das Recht auf Datenschutz
1.3 Menschenrechte - Bürgerrechte
Die Grund- und Freiheitsrechte sind ihrem Inhalt nach Menschenrechte, wenn sie allen Menschen ohne Rücksicht auf bestimmte Staatszugehörigkeit zukommen. Sind die Rechte an eine Staatsbürgerschaft gebunden, sind es Bürgerrechte.
Zu den Bürgerrechten gehören:
. Die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz
. Die Freiheit des Aufenthaltes im Staatsgebiet

. Die Freiheit der Erwerbsbetätigung
. Die "politischen Rechte", wie das Wahlrecht

2 Geschichte
Der Gedanke von Menschen- und Bürgerrechten ist schon in der Antike Entstanden. Durch die Scholastik (philosophische und theologische Bewegung, die mit Hilfe der natürlichen menschlichen Vernunft und der Philosophie von Aristoteles versucht, übernatürliche Phänomene der christlichen Offenbarung zu verstehen) und die Naturrechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts wurden die Menschenrechte philosophisch und politisch weiterentwickelt und erstmals verfassungsrechtlich in der Habeaskorpusakte und der Bill of Rights gewährleistet.
Während der Französischen Revolution entstand die Déclaration de l'homme et du citoyen (1789), in der die Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zum Ausdruck kamen. Im 19. Jahrhundert wurden die Grundrechtskataloge in fast alle europäischen Verfassungen aufgenommen. Während des 2. Weltkrieges entstand, unter dem Eindruck der Menschenrechtsverletzungen, die europäische Menschenrechtskonvention.

 
 



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