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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gr-kollision:


1. Finanz
2. Reform

I.d.P.  häufig Fälle, in denen GR-Ausübung des Einen GR-Ausübung des Anderen beeinträchtigt (z.B. in Fällen paralleler Demonstrationen)
BVerfG  diese Fälle sind mit dem Ziel praktischer Konkordanz zu lösen  Versuch von jedem GR soviel wie möglich zur Geltung kommen zu lassen.  häufig nur durch Rücktritt des einen GR`s o. GR-Trägers zu lösen.  maßgeblich: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit  entscheidend Verhältnismäßigkeit im eigentlichen Sinne d.h. Ergebnis der Güterabwäg.

 
 

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