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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Fraktion

Gesetzgebung und rechtssprechung in der eu


1. Finanz
2. Reform


Kommission bringt Gesetzesvorschlag ein


Im Sinne der Bürger!


redet mit nat. Parlamenten & Regierungen


der Rat wird tätig nur wenn Kommission vorschlägt


im Rat sitzen die Fachminister


= Hüterin der Verträge


Durchsetzung der EU-Rechte ð gemeinsam mit Europäischen Gerichtshof. (EUGH)


wacht über die Rechtsvorschriften & dass sie eingehalten werden


Wenn nicht, einleiten von rechtlichen Schritten


Vertragsverletzungsverfahren wird eingeleitet.


Blauer Brief v. Brüssel a. d. nat. Regierung


Frist ð je nach Verstoß


Stellungnahme


Wenn dieser Aufforderung nicht entsprochen wird ð wird zum EUGH geleitet.


EUGHJ sorgt dafür das Rechte eingehalten werden


Seine Befugnix beläuft sich auf die Entscheidung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten, Organen



Erwerb einer Staatsbürgerschaft


Vererbung durch Geburt, wenn Eltern Bürger eines bestimmten Staates sind.



a) Abstimmungsprinzip
l das gilt in den meisten westlichen Ländern




b) Territorialprinzip (Bodenrecht)
l Jeder im Staatsgebiet geborene erhält die Staatsbürgerschaft dieses Staates (z.B.:USA)





Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft:

a) Abstammungsprinzip
l eheliche Kinder erhalten Staatsbürgerschaft on Vater oder Mutter,
l uneheliche die der Mutter



b) Verleihung:


kann erflogen:
l nach 10-jährigem ordentlichen Wohnsitz in Österreich,
l nach 4- jährigem ordentlichen Wohnsitz wenn berücksichtigungswürdige Gründe

vorliegen

(Mangelberufe oder Verwandtenzusammenführung)
l bei außerordentlichen Leistungen um die Republik Österreich (z.B.: Sportler,.)



muss erfolgen:
l nach 30-jährigem ordentlichen Wohnsitz in Österreich
l Wenn der Ehegatte Österreicher ist und die Ehe 1 Jahr aufrecht ist + 4 Jahre Wohnsitz in

Österreich



Verlust der österr. Staatsbürgerschaft


l bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit


l bei Eintritt des Militärdienstes eines fremden Staates


l bei Entziehung der österr. Staatsbürgerschaft

- Spitzeltätigkeit

- Verzicht



Unionsbürgerschaft



seit dem Beitritt zur EU (1995) sind wir auch Unionsbürger. Geregelt ist das im Vertrag von Maastricht (92/93). Seit diesem Vertrag sprechen wir on der EU.

EU bedeutet nicht nur wirtschaft. Zusammenarbeit, sonder europäische Gemeinschaft + gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zusammenarbeit der Innen- und Justizpolitik.



Unionsbürger: Wir haben gewisse Rechte verbunden mit der Unionsbürgerschaft wie z.B.: das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen im Aufenthaltsstaat.




aktiv ð ich kann wählen


passiv ð ich lass mich aufstellen



Diplomatischer Schutz in Drittstaaten auch durch die Vertretungsbehörden anderer Länder.












Nationale Minderheiten in Österreich - Heute


Roma, Sinti, Lowara




Ungarn




Kroaten




Slowenen




Tschechen, Slowaken


Burgenland


Wien


Burgenland


Wien


Burgenland


Wien




Südkärnten


Wien





aus Indien




















Vom Staat anerkannte Minderheiten müssen seit min. 3 Generationen in Österreich Leben

ð dann österr. Staatsbürger



Die Rechte der Kroaten und Kärntner Slowenen sind im Artikel 7. des Staatsvertrages von Wien (1995) festgelegt.


Rechte: - 2 sprachige Ortstafel


- 2 sprachige Amtssprache


- 2 sprachige Schulen, Kirchen Kindergärten,.

 
 

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