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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Geschäftsfähigkeit:


1. Finanz
2. Reform

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich erhebliche Willenserklärungen abzugeben und somit selbst Geschäfte abzuschließen.
Bei der Geschäftsfähigkeit hat das Alter die größte Bedeutung (siehe oben).
Wer nicht (oder nicht voll) geschäftsfähig ist, braucht zu Rechtsgeschäften die Zustimmung seines gesetzliche Vertreter (siehe Punkt 2).

 
 

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