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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

GeschÄftsanteil, stammeinlage und stammkapital


1. Finanz
2. Reform

Bei der Gründung der GmbH übernimmt jeder Gesellschafter einen Geschäftsanteil, mit dem eine Stammeinlage verbunden ist. Dieser Anteil stellt die Summe der Re u Pfl dar.
Die Stammeinlage stellt die Einzahlungsverpflichtung dar, die jeder Gesellschafter übernommen hat. Die Summe der Stammeinlagen der Gesellschafter bildet das Stammkapital. Dieses ist vom Geschäftsvermögen zu unterscheiden, das möglicherweise geringer ist als das Stammkapital.
Für die Geschaftsanteile werden keine handelbaren Wertpapiere ausgegeben. Die Geschäftsanteile sind übertragbar und vererblich, jedoch kompliziert und möglicherweise gebunden (personalistisches Element)
Die Firma GmbH muß vom Gegenstand des Unternehmens entlehnt sein oder den Namen zumindest eines Gesellschafters beinhalten. Die Firma muß zudem die Bezeichnung \"GmbH\" enthalten.
Der Sitz der Gesellschaft muß im Inland sein.
Währungsumstellung: Für alle GmbH, die mit 1.1.1999 bereits eingetragen sind, gelten die bisherigen Bestimmungen weiter; ansonsten sind Nennbeträge \"automatisch\" in Euro zu verstehen.

 
 

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