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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Genossenschaften-


1. Finanz
2. Reform



. Sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung des Erwerbes
. Werden im Genossenschaftsgesetz geregelt
. Mitglieder haften mit ihrer Einlage
. Gewählte Vorstand führt und vertritt die Genossenschaft
. Verschiedene Arten von Genossenschaften (z.B. Einkaufsgenossenschaft, Kreditgenossenschaft,...)

 
 



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