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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gefangenentransport


1. Finanz
2. Reform



Vor dem Transport sind alle nötigen Informationen über die Freiheitsentziehung einzuholen.
Bei der Beförderung zu Fuß hat stets der Gefangene auf der Seite zu gehen, die dem Beamten die beste Einwirkungsmöglichkeit lässt und von der aus die geringste Fluchtmöglichkeit besteht. Für die Wahl der Seite kann auch die Trageart der Schußwaffe entscheidend sein.
Transportgriffe, Gebrauch der Schließkette oder Handschließe, Handfesselung auf dem Rücken, Lösen von Gürteln, Hosenträgern oder Schnürsenkeln usw. sowie das Mitführen von Diensthunden vermindern Angriffs- und Fluchtgefahren.
Bei der Verwendung der Schließkette oder Handschließe geht der Beamte einen halben Schritt seitwärts hinter dem Gefangenen und hält dabei seine Schlaghand zur Abwehr frei.
Mehrere Gefangene können aneinander gefesselt werden. Als Ausreißer oder als gewalttätig bekannte Gefangene sind grundsätzlich zu fesseln.
Nach einer Festnahme auf frischer Tat kann es zweckmäßiger sein, von einer Fesselung abzusehen, den Festgenommenen mit senkrecht über dem Kopf erhobenen Armen und gefalteten Händen vor sich hergehen zu lassen und ihm mit schussbereiter Waffe zu folgen.
Orte, an denen der Gefangene mit Hilfe rechnen kann, sind zu meiden. Müssen diese doch betreten werden, ist auf Verstärkung zu warten.
Man darf sich niemals durch harmloses oder bereitwilliges Verhalten der Gefangenen täuschen lassen und arglos werden. Einkäufe, Ferngespräche oder Toilettenbenutzung können Vorwand für unlautere Absichten sein. Unnötige Gespräche sind zu unterlassen.


Im Kraftfahrzeug

Diese Transportart ist nur zulässig, wenn außer dem Kraftfahrer ein weiterer Beamter zur Bewachung des Gefangenen zur Verfügung steht. Vor dem Transport muss der Gefangene gründlich durchsucht werden. Er darf nicht neben oder unmittelbar hinter dem Fahrer sitzen und muss ständig beobachtet werden und zu beherrschen sein. Das Rauchen ist zu verbieten. Je nach Art der Gefangenen können auch ebenfalls diese gefesselt werden. Bei Dunkelheit ist ggf. die Innenbeleuchtung des KFZ einzuschalten. Besondere Vorsicht ist beim Einsteigen und beim Verlassen des Fahrzeugs geboten. Der Gefangene darf niemals als erster aussteigen. Nach dem Transport sind die Fahrzeuge gründlich zu durchsuchen (Sprengsätze).

Der Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln wird nicht empfohlen, ist aber durchaus denkbar. Mitreisende sind zu beobachten, da sie Helfer des Gefangenen sein könnten. Der Beamte steigt mit dem Gefangenen als letzter aus. Insbesondere vor dem Ort der Überlieferung muss mit einer letzten Fluchtmöglichkeit gerechnet werden. Zur Sicherung der Abholung muss die Dienststelle des Zielortes verständigt sein.

 
 



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