Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gebrauchsmusterrecht


1. Finanz
2. Reform

Gebrauchsmusterrecht im subjektiven Sinn ist das Recht zur ausschließlichen Nutzung einer Gestaltung einer Arbeitsgerätschaft oder eines Gebrauchsgegenstands oder eines Teils davon, welcher dem Arbeitszweck oder den Gebrauchszweck durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Verrichtung dienen soll. Er setzt wie das Patent eine Erfindung voraus, unterscheidet sich vom Patent aber durch die geringere erfinderische Leistung bzw. die niedrigere Erfindungshöhe. Vom Geschmacksmuster unterscheidet sich das Gebrauchsmuster durch die Ausrichtung auf den wirtschaftlichen oder technisch nutzbaren Zweck. Nach § 11 I GebrMG hat das (infolge erfolgreicher Anmeldung bei dem Patentamt im Gebrauchsmusterregister eingetragene) Gebrauchsmuster die Wirkung, dass allein seinem Inhaber das Recht zusteht, gewerbsmäßig das Muster nachzubilden sowie die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegenstände in Verkehr zu bringen, feilzuhalten und zu gebrauchen. Die Schutzdauer beträgt drei Jahre ab dem der Anmeldung folgenden Tag (§ 23 I GebrMG) bzw.

     ab Eintragung (§ 11 GebrMG). Mit dem Ablauf der Schutzdauer erlischt das Gebrauchsmuster ebenso wie bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Verlängerungsgebühr und durch Verzicht des Inhabers. Durch Löschung entfällt es rückwirkend. § 24 GebrMG gibt privatrechtliche Ansprüche. § 25 GebrMG enthält einen Straftatbestand.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Außervertraglicher Schadenersatz
indicator UNASOG
indicator Was ist der Bundesrat?
indicator Rechtliches zu Drogen
indicator Werbesendungen
indicator Stiefkinder und Kostkinder
indicator Widerruf der Zulassung
indicator Begriff des Europarechts:
indicator Jugendrechtswesen
indicator Das Schuldverhältnis


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution