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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Straftat

Funktionen der todesstrafe in der menschlichen gesellschaft


1. Finanz
2. Reform



4.1 ABSCHRECKUNG Nachdem der Iraner G. Kordieh 214 Peitschenhiebe bekam, erhängte man ihn am 13.08.1997 in Teheran. Der "Vampir von Teheran" hatte neun Frauen getötet.
Öffentliche oder im Fernsehen ausgestrahlte Hinrichtungen dienen der Abschreckung. Doch warum gibt es zahlreiche Menschen, die schaulustig hinzuströmen? Finden sie es nicht abschreckend, dem Tod so nah zu sein?
Verfasser der zahlreichen Internetseiten "Deadman Talking" Dean aus dem Todestrakt in San Quentin, Kalifornien schreibt: "It's my opinion that once you are dead, it doesn't matter how they kill you. I think it should be as gruesome as possible and the public should be allowed to view the execution via TV. [.] I think lethal injection makes the killing too palatable for the majority of the public."
Auch am 13.09.1984 in Jiddah, Saudi-Arabien, erfolgte das Enthaupten mittels Schwert auf offener Straße. Der Grund: zufällig vorbeigehende Passanten sollten die Hinrichtung ebenfalls verfolgen können.
Der Abschreckungseffekt der Todesstrafe ist sehr stark von der Geschwindigkeit und dem Aplomb abhängig, mit dem die Strafe ausgeführt wird. Meiner Meinung nach ist es verständlich, dass viele Organisationen, die gegen die Todesstrafe eingestellt sind, den Abschreckungseffekt abstreiten. Denn, wenn die Todesstrafe weiterhin inkonsequent durchgeführt wird, d.h. von angesehenen Personen/ Personengruppen oder Ländern zurückgewiesen wird, hat sie keine Chance sich zu etablieren und als abschreckend angesehen zu werden. Das beste Beispiel bietet Amerika. Wie in dem Kapitel "historische Entwicklung der Todesstrafe" beschrieben, wurde sie vor 400 Jahren akzeptiert, von den Uramerikanern jedoch abgelehnt. 1972 verbietet der Supreme Court das Ausführen der Todesstrafe und 4 Jahre später wird sie wieder als Strafe anerkannt. Trotzdem wird behauptet, dass die Todesstrafe auch dann keine abschreckende Funktion hätte, wenn sie schnell, ohne viel "wenn und aber", als Konsequenz für begangene Straftaten durchgeführt werde. Das kann ich mir kaum vorstellen. Natürlich wird es immer Ausnahmen geben; Menschen, die keinen Sinn mehr in ihrem Leben sehen, Menschen, die lebensmüde an einem Gummiseil hängend eine Brücke herunterspringen, Menschen, die in einem Formel 1-Wagen mit bis zu 400 Kilometern pro Stunde ein Rennen fahren. Aber ich stimme dem Kolumnisten J. L. Jones zu, wenn er zu bedenken gibt, dass dann, gesetzt den Fall sie wäre nicht abschreckend, sämtliche Warnhinweise, wie zum Beispiel ein Schild an einem Hochspannungszaun "Achtung Lebensgefahr", oder das Straßenschild "Bei regennasser Fahrbahn nur 60 km/h" oder auf einer Baustelle "Vorsicht Einsturzgefahr" nutzlos wären. Wenngleich der Großteil der Täter im Affekt, unter sexueller Erregung, aufgrund einer Geisteskrankheit oder unter Drogen- und Alkoholeinfluss handelt, gibt es trotzdem einige Fälle, bei denen sich der Täter vorher Gedanken macht und zu dem Schluss kommt das Verbrechen doch nicht zu begehen, weil darauf die Todesstrafe steht. Die Mehrheit der Menschen schätzt das kostbarste was sie hat, ihr eigenes Leben, und darin sehe ich den Hauptgrund für die Existenz der Todesstrafe. "Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten nach ordnungsgemäßer Strafverbüßung beträgt im internationalen Durchschnitt ein bis zwei Prozent." Reicht dieser Prozentsatz nicht aus, um für die Todesstrafe zu plädieren? Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes Deutschland vom 29.1.2002 wurden im Jahre 2000 700 Menschen wegen Mordes bzw. Totschlags verurteilt. Werden nun nur zwei Prozent davon rückfällig, könnten ganze 14 Menschen daran sterben. In meinem Fall würde dies das Auslöschen meiner Familie bedeuten.
Das folgende Beispiel aus Utah stammt von 1977, ein Jahr nachdem die Todesstrafe in Amerika wieder eingeführt worden war. Gary Gilmore wurde am 17. Januar von einem Erschießungskommando hingerichtet. Gab es 1976 noch 55 Mordfälle, so stellte man nach Gilmores Exekution 1977 eine 20-prozentige Abnahme der Mordfälle auf 44 fest. Zehn Jahre später, am 28. August 1987, wurde Pierre Dale Selby, der auf grausame Weise drei Menschen ermordete, hingerichtet. Bis zu seiner Tat, von Januar bis August, war ein Anstieg der Mordrate auf 38 zu verzeichnen. Nach seiner Hinrichtung, im September sank sie auf drei und von Oktober bis Dezember wurden 13 Mordfälle gezählt. Ich stelle also fest, dass die Todesstrafe besonders unmittelbar nach einer Hinrichtung abschreckende Wirkung zeigt.
"Mit der Abschreckung durch die Todesstrafe rechnete man [schon] im Alten Testament der Bibel und auch Paulus verweist auf sie, wenn er von der staatlichen Gewalt sagt: ,Wenn du aber das Schlechte tust, so fürchte, denn nicht umsonst trägt sie das Schwert' (Röm. 13,4). [Das Alte Testament mit dem Grundsatz "Leben um Leben" nennt viele Beispiele von Hinrichtungen im Namen von Gott. So wurde ein Mann israelitisch-ägyptischer Abstammung von Mose gesteinigt, welcher den Auftrag von Gott erhalten hatte. Dieser Mann war mit Israeliten in Streit geraten und verhöhnte dabei den Herrn. In Vers 16 liest man: "Wer den Namen des Herrn verhöhnt, muß mit dem Tod bestraft werden." Und darunter: "Wer einen anderen Menschen umbringt, muß ebenfalls sterben. ... Wenn jemand seinem Mitmenschen Schaden zufügt und ihn verletzt, soll er dasselbe am eigenen Leib zu spüren bekommen." Im Gesetz Mose steht auch für Ehebruch die Steinigung. Im Neuen Testament, Johannes 8, Vers 11 vergibt Jesus einer Ehebrecherin und sagt: "Geh, aber sündige nicht noch einmal!" Auch Stephanus wurde als Lästerer verurteilt und von der aufgebrachten Menge gesteinigt. ] Die christliche Tradition hielt an dieser Auffassung fest. [...] Erst die Waldenser bestritten die Berechtigung der Todesstrafe. Im Glaubensbekenntnis [...] ist eine Stellungnahme zur Todesstrafe enthalten: ,Von der weltlichen Gewalt versichern wir, daß sie ohne Todsünde das Blutgericht ausüben kann, wenn sie nur zur Verhängung der Strafe nicht aus Haß, sondern aus Gerechtigkeit, nicht unbedacht, sondern überlegt vorgeht'. Pius XI und Pius XII nehmen vom Grundsatz der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens jene aus, die todeswürdige Verbrechen begangen haben."

4.2 STRAFE

Schon als Kleinkind habe ich gelernt, dass auf eine schlechte Tat, wie das Kratzen eines anderen Kindes, eine Strafe folgt. Die Absicht meiner Eltern lag darin, mir zu zeigen, dass es falsch ist jemanden zu kratzen, mich also vom Wiederholen der Tat abzuhalten und damit das andere Kind zu schützen. Ernest van den Hagg, pensionierter Juraprofessor an der Fordham University äußerte sich folgendermaßen: "Crimes are committed not just against a victim, but against society. There must be punishment for misbehaviour. The punishment for murder, not all murder, is death. The murderer has forfeited his right to live among us." - "Straftaten werden nicht nur gegen ein Opfer, sondern gegen die ganze Gesellschaft begangen. Es muss eine Strafe für schlechtes Verhalten geben. Die Strafe für Mord, nicht für jeden Mord, ist Tod. Der Mörder hat sein Recht unter uns zu leben eingebüßt."

4.3 SCHUTZ

Der Schutz der Gesellschaft sollte meiner Meinung nach der primäre Grund für die Existenz der Todesstrafe sein. Dabei geht es aber nur um den Schutz vor der Person, die nach dem Leben anderer sinnt. Wird die Todesstrafe in diesem Fall als Strafmaß angesetzt, hat sie andere Menschen davor bewahrt von diesem Individuum getötet zu werden, denn eine Schwedische Studie des Karolinska Institutet hat gezeigt, dass 70% der Patienten einer forensischen Psychiatrie innerhalb von fünf Jahren neue Straftaten begangen haben. In den USA ermittelte eine Umfrage, dass 43% der entlassenen Mörder innerhalb von drei Jahren wieder in Arrest kamen.
Andere Ergebnisse zeigen, dass 8% (285 Kriminelle) aller Todestraktinsassen von 2000 schon früher wegen Totschlags verurteilt worden waren.


4.4 GERECHTIGKEIT

Das Individuum darf nicht mehr Rechte haben, als die ganze Gesellschaft. Genausogut darf die Gesellschaft nicht weniger Rechte haben als das Individuum. Nimmt sich ein Individuum also das Recht, über Leben und Tod eines anderen zu entscheiden, hat die Gesellschaft das Recht als Konsequenz sein Leben zu nehmen!


4.5 VERGELTUNG

Man kann Vergeltung für erlittenes, aber auch für begangenes Unrecht üben. Es ist vorgekommen, und kommt auch immer noch vor, dass Regierungen die Todesstrafe ausnutzen um Stärke zu zeigen bzw. sich zu rächen, d.h. sie üben Vergeltung für erlittenes Unrecht. Ich lehne diese Einstellung ab, denn sie missbraucht die eigentlichen Absichten der Todesstrafe, nämlich den Schutz und die Strafe. Widersprüchlich ist auch zu sehen, dass den Angehörigen des Opfers selbst das Recht auf Vergeltung nicht zugestanden wird. Dem zuwiderhandelnde Selbstjustiz wird bestraft. Ein Recht, und nicht die Pflicht, auf Vergeltung ließe gleichermaßen die Möglichkeit der Gnade und des Verzeihens zu. Das juristische Urteil ergeht jedoch unabhängig davon, ob sich die Angehörigen des Opfers für oder gegen die Todesstrafe aussprechen.


4.6 EINSPAREN VON STEUERN

Bei vielen Menschen, vor allem Amerikanern, kursiert die Meinung die Todesstrafe koste den Steuerzahler weniger. Diese Aussage ist falsch, denn Vertreter dieser Meinung vergessen sämtliche andere Kosten , die mit dem Verfahren zur Todesstrafe einhergehen. Natürlich wäre es preiswerter jemandem unverzüglich tödliche Chemikalien zu injizieren als ihn für 30 oder 40 Jahre zu inhaftieren. Vertrauenswürdige Studien haben allerdings gezeigt, dass es einen Staat mit Todesstrafe pro Hinrichtung ungefähr 1,9 mio Dollar kostet. Dabei sind Einkerkerungskosten von 20 000 bis 25 000 Dollar jährlich pro Insasse einbezogen. Approximativ 70% der Kosten verursacht dabei das Gerichtsverfahren und ein geringerer Teil die Kosten, die beim Einlegen von Berufung entstehen. Eine Freiheitsstrafe von 40 Jahren kostet den Staat zwischen 600 000 und 900 000 Dollar, d.h. nehme ich den Durchschnitt von 750 000 Dollar, belaufen sich die Kosten für die Todesstrafe auf ein 2,5-faches von denen der Freiheitsstrafe. Ich muss bemerken, dass alle Angaben nur Durchschnittswerte sind und von Staat zu Staat und Land zu Land variieren können.

 
 



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